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Motorradfahrer stürzt über kaputten Gullydeckel: Kein Schadenersatz von Stadt Speyer
Einem Motorradfahrer steht wegen eines beschädigten Gullydeckels kein Schadenersatz zu. Absolute Sicherheit beim Zustand der Straße kann er nicht einfordern, wie das Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. Die Stadt Speyer, wo der Motorradfahrer einen Unfall hatte, muss nicht zahlen.
Der Mann verlangte mehr als 6000 Euro. Er gab an, dass er über einen beschädigten Gullydeckel gefahren und gestürzt sei, weil das Hinterrad daran hängen blieb. Der Gully sei am Rand ausgebrochen gewesen. Die Stadt verwies darauf, dass die Beschädigung weniger als einen halben Quadratmeter groß war.
Das Gericht in Frankenthal erklärte, dass gerade Motorradfahrer sich den Straßenverhältnissen anpassen und entsprechend fahren müssten. Die Stadt müsse zwar alles Notwendige für einen ausreichend sicheren Straßenzustand tun. Absolute Sicherheit könne aber nicht gefordert werden.
Eine Verkehrssicherungspflicht bestehe nur bei Schlaglöchern auf verkehrswichtigen Straßen mit einer Tiefe von mindestens 15 Zentimetern - das sei hier nicht der Fall gewesen. Inzwischen wurde der Gullydeckel laut Gericht ausgebessert. Der Motorradfahrer kann gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken vorgehen.
S.Gantenbein--VB