-
Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef: Farage will Abgeordnetenmandat niederlegen und erneut antreten
-
Frankreich: Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
Einsturz befürchtet: Instabiler New Yorker Wolkenkratzer löst Großalarm aus
-
Verurteilte Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
"Schockierend": Prinz Harry und andere Promis scheitern mit Klage gegen Boulevardmedien
-
IOC: Russische Mannschaftssportler dürfen wieder an Olympia teilnehmen - ohne Flagge
-
"Drohende Gefahr" und lange Präventivhaft: Karlsruhe prüft Bayerns Polizeigesetz
-
IOC lässt Russland wieder zu - Ukraine wettert
-
Nach 0:2-Rückstand: Messis Argentinier kämpfen sich zum Sieg
-
Trump schimpft in Ankara auf die Nato - Verbündete kündigen Rüstungsgeschäfte an
-
Skandal um Beleidigung von Fußballstar Mbappé: Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt
-
Rätselraten um Mitch McConnell: Republikaner-Urgestein seit Wochen im Krankenhaus
-
Mit Verspätung: Oberstdorf erhält Zuschlag für Ski-WM 2031
-
Drei Tanker in der Straße von Hormus trotz Waffenruhe angegriffen
-
Zverev erstmals im Viertelfinale - Struff verpasst Sensation
-
Pogacar gibt Gelb ab - Pedersen sprintet zum Sieg
-
Regierung spart beim Elterngeld - Kritik an Prien
-
Hitzealarm in Südeuropa - Schwieriger Kampf gegen Waldbrände in Frankreich
-
Algerischer Präsident kommt nach Berlin - Hoffnung für inhaftierten französischen Journalisten
-
Magyar: Orban-nahes staatliches Radio und Fernsehen in Ungarn stellen Sendebetrieb ein
-
Bundeskanzler Merz zu Nato-Gipfel in Ankara eingetroffen
-
Völler: Rio-Weltmeister müssen "Verantwortung übernehmen"
-
Auch neben Klopp: Völler macht weiter
-
IOC lässt Russland wieder zu
-
Prinz Harry und Elton John scheitern mit Klage gegen britische Boulevardmedien
-
Le Pen in Paris verurteilt: Präsidentschaftskandidatur mit Fußfessel möglich
-
Aus gegen Sinner: Struff verpasst Sensation
-
Bombenanschläge mit Verletzten bei Macrons Besuch in Damaskus
-
"Drohende Gefahr" in Bayerns Polizeigesetz wird von Verfassungsgericht geprüft
-
Tschechisches Gericht bestätigt Auslieferung von Rechtsextremistin Liebich nach Deutschland
-
Nordische Kombination fliegt aus dem olympischen Programm
-
Trump kritisiert Verbündete bei Ankunft zum Nato-Gipfel in Ankara erneut scharf
-
US-Handelsdefizit steigt im Mai auf Ein-Jahres-Hoch
-
Industrieemissionen 2025 vor allem wegen schwacher Wirtschaft gesunken
-
EU-Greenwashing-Verbot: Handelsverband fordert Übergangsfristen
-
Regierung setzt aus Spargründen Rotstift beim Elterngeld an - Kritik an Prien
-
Prinz Harry und Elton John in Prozess gegen britische Boulevardmedien unterlegen
-
Gefügel und Schweine: Brüssel stellt strengere Tierschutzregeln in Aussicht
-
Trump bei Treffen mit Erdogan: "Sehr enttäuscht" von Nato-Partnern
-
Vergleichsportal: Smartphone statt Festnetz-Internet bei gleicher Leistung teurer
-
Neue Hitzewelle macht Südeuropa zu schaffen - Evakuierungen wegen Feuer in den Pyrenäen
-
Krankenkassenbeiträge: Grüne wollen Absetzung der Abstimmung zu Reform beantragen
-
Monaco-Anschlag: Gesuchte Ukrainerin ist tot - Mutmaßliche Folterkammer entdeckt
-
Macrons Besuch in Damaskus von zwei Attentaten mit 18 Verletzten überschattet
-
Rheinmetall darf voraussichtlich US-Raketensysteme in Deutschland bauen
-
Fußfessel und 15 Monate Nichtwählbarkeit für Le Pen: Kandidatur ungewiss
-
Mann akzeptiert Trennung nicht: Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau in Hessen
-
Polizei: Wegen Monaco-Anschlags gesuchte Ukrainerin tot in der Ukraine aufgefunden
-
Urteilsverkündung im Veruntreuungsverfahren gegen Rechtspopulistin Le Pen hat begonnen
-
Wann die Polizei handeln darf: Karlsruhe prüft umstrittenes bayerisches Gesetz
Karlsruhe weist Beschwerde wegen verzögerten Versands von Briefwahlunterlagen ab
Bei Bundestags- oder auch Landtagswahlen können mögliche Störungen beim Versand der Briefwahlunterlagen an Bürgerinnen und Bürger im Ausland nicht zu einer Verschiebung der Rücksendefrist führen. Betroffenen bleibt nur eine nachträgliche Anfechtung der Wahl, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 entschied. (Az. 2 BvR 334/25)
Es wies damit einen wahlberechtigten Deutschen ab, der in der Schweiz lebt. Bei der Bundestagswahl 2025 war er in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen eingetragen. Diese hatte nach eigenen Angaben die Briefwahlunterlagen am 7. Februar 2025 an die richtige Adresse in der Schweiz versandt. Bis zwei Tage vor der Wahl kamen sie dort jedoch nicht an.
Der Mann meint, viele im Ausland lebende Wählerinnen und Wähler hätten die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten. Die Bundeswahlleiterin oder die Landeswahlleiterin Nordrhein-Westfalen hätten daher eine „Störung“ bei der Beförderung der Wahlbriefe feststellen müssen. Nach der Bundeswahlordnung können dann unter bestimmten Voraussetzungen auch verspätet zurückkommende Wahlbriefe noch mitgezählt werden.
Doch diese Klausel betreffe nur eine Störung beim Rücklauf der Wahlbriefe, stellte das Bundesverfassungsgericht nun klar. Eine Fristverlängerung bei einem zu langen Postlauf der Briefwahlunterlagen auf dem Weg von den Wahlämtern zu den Briefwählern sehe die Verordnung nicht vor.
Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen hatten die Karlsruher Richter nicht. "Bei der Wahl handelt es sich um ein Massenverfahren, das zügig durchgeführt werden und zeitnah zur Feststellung des Wahlergebnisses führen muss", heißt es zur Begründung in ihrem Beschluss. Die Möglichkeiten für Rechtsbehelfe vor einer Wahl seien daher sehr begrenzt. Rechtsschutz sei daher auch hier nur durch eine Anfechtung nach der Wahl möglich.
C.Koch--VB