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Wegen Russland-Kontakten: Bundestag darf AfD-Mitarbeiter Hausausweis verweigern
Kein Hausausweis wegen Russland-Kontakten: Ein Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten ist auch in der zweiten Instanz damit gescheitert, gerichtlich die Ausstellung eines Hausausweises für das Parlament zu erzwingen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte nach Angaben vom Freitag, dass die Bundestagsverwaltung dem Mann wegen fehlender Zuverlässigkeit den Ausweis verweigern durfte. Er hat damit grundsätzlich keinen Zutritt zu den Gebäuden, die nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte mit dem Beschluss eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Oktober. Nach der Hausordnung des Bundestags müssen sich Mitarbeiter von Abgeordneten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Der Kläger konnte dem Gericht zufolge nicht überzeugend darlegen, dass er zuverlässig ist.
Die Bundestagsverwaltung habe darum davon ausgehen dürfen, dass er wegen seiner Kontakte zu russischen staatlichen Stellen oder zu Menschen, die ihrerseits mit russischen Stellen zusammenarbeiten, ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Bundestags darstelle.
Dem Verwaltungsgericht zufolge pflegte der Mann enge Verbindungen zu einem russischen Staatsangehörigen, der aktiv mit russischen Geheimdienstmitarbeitern zusammengearbeitet habe. Diese wiederum hätten beabsichtigt, sich Zugang zum Bundestag und zur Politik zu verschaffen, um den demokratischen Prozess und die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik zu gefährden.
Nach Angaben der AfD-Bundestagsfraktion aus der vergangenen Woche wurde seit der Bundestagswahl vor einem Jahr insgesamt sieben AfD-Mitarbeitern die Ausstellung von Hausausweisen verweigert. AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann kündigte an, gegen die Entscheidungen juristisch vorzugehen. Der aktuelle Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist nicht mehr anfechtbar.
R.Flueckiger--VB