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Erfassung von Arbeitszeit an Bremer Schulen: Senat darf Startpunkt bestimmen
Der Bremer Senat darf den Startpunkt für die Erfassung der Arbeitszeit an Schulen selbst festlegen. Er darf auch entscheiden, welche technischen Mittel dafür genutzt werden, wie das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt am Mittwoch entschied. Bremen bereitet für das Schuljahr 2026/2027 ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte vor.
Grundlage sind dem Senat zufolge Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts, die eine lückenlose Dokumentation der Arbeitszeit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorschreiben.
Der Personalrat Schulen und der Senat waren sich über den Starttermin und einige andere Einzelheiten nicht einig, der Personalrat wollte früher starten. Eine Einigungsstelle entschied zugunsten des Personalrats, dem folgte der Senat aber nicht. Ein Antrag des Personalrats beim Verwaltungsgericht hatte keinen Erfolg.
Das Oberverwaltungsgericht änderte dessen Beschluss nun ab. Den Zeitpunkt und die technische Methode der Erfassung - etwa auf dienstlichen Tablets oder Listen - darf der Senat demnach selbst bestimmen. Dass die Arbeitszeit erfasst werden müsse, sei bereits gesetzlich geregelt, erklärte das Gericht zur Begründung. Der Zeitpunkt fällt demnach nicht unter die Mitbestimmung.
Die Regeln der Einigungsstelle zur schrittweisen Einführung, der Art der zu erfassenden Daten und der Evaluierungspflicht sind dem Gericht zufolge dagegen verbindlich. Es ließ keine Rechtsbeschwerde gegen seinen Beschluss zu, dagegen kann aber noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorgegangen werden.
Bildungssenator Mark Rackles (SPD) begrüßte die "Klarstellung des Oberverwaltungsgerichts". Ziel bleibe es, "ein Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung zum Schuljahr 2026/2027 an Bremer und Bremerhavener Schulen zu starten". Andere Bundesländer verfolgten das Projekt "mit großem Interesse", erklärte er.
C.Koch--VB