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Mehr Impfungen beim Apotheker: Neues Gesetz gibt Apotheken weitere Kompetenzen
Apotheken sollen künftig eine noch größere Rolle in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung spielen. Dies ist eines der Ziele des Gesetzes zur Apothekenreform, das am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. So sollen Apothekerinnen und Apotheker künftig noch mehr Impfungen verabreichen dürfen, beispielsweise gegen Tetanus oder FSME. Aktuell dürfen Apothekerinnen und Apotheker bereits Erwachsene gegen Grippe und alle Menschen ab zwölf Jahren gegen das Coronavirus impfen.
Mit dem neuen Gesetz sollen die Apotheken nun außerdem bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliches Rezept abgeben können - etwa zur Anschlussversorgung bei chronischen Erkrankungen oder bei unkomplizierten akuten Erkrankungen. Weitere Maßnahmen des Reformgesetzes sehen vor, Apotheken von Bürokratie zu entlasten und ihre wirtschaftliche Situation zu stärken. Dies soll insbesondere die Apothekenversorgung im ländlichen Raum sicherstellen.
So soll in ländlichen Regionen ein neuer Zuschuss für Teilnotdienste eingeführt werden. Die Gründung von Zweigapotheken soll erleichtert werden. Im Rahmen eines Testlaufs soll zudem pharmazeutisch-technischen Assistenten erlaubt werden, selbst für maximal 20 Tage im Jahr die Apotheke zu leiten, sofern dies der Aufrechterhaltung des Betriebs in ländlichen Regionen dient.
Die in den Apotheken vorhandenen Kompetenzen sollten "in Zukunft noch deutlich breiter genutzt werden, um den Menschen ein möglichst niedrigschwelliges Versorgungsangebot machen zu können", erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Erfahrungen in anderen Ländern zeigten etwa, "dass Impfungen in Apotheken zu deutlich höheren Impfquoten führen können".
E.Gasser--VB