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Frankreichs Nationalversammlung verabschiedet Sozialhaushalt
Gut drei Wochen vor Ablauf der Frist zum Jahresende hat die französische Nationalversammlung am Dienstag den Haushalt der Sozialversicherung und damit auch ein Aussetzen der Rentenreform in zweiter Lesung verabschiedet. Der Ausgang war knapp: 247 Abgeordnete stimmten dafür, 234 dagegen, 93 enthielten sich, unter ihnen auch Abgeordnete des Regierungslagers. Frankreichs Premierminister Sébastien Lecornu hatte den Sozialisten zugestanden, die Rentenreform auszusetzen, um eine monatelange Regierungskrise zu beenden. Sie galt als wichtigste Reform von Präsident Emmanuel Macron.
Der Gesetzentwurf geht nun erneut an den Senat, die zweite Kammer des Parlaments, der das Aussetzen der Rentenreform erneut kippen könnte. Die Regierung kann der Nationalversammlung dann das letzte Wort geben.
Lecornu hatte sich verpflichtet, auf den Einsatz des Artikels 49.3 zu verzichten, der eine Verabschiedung ohne anschließende Abstimmung ermöglichen würde. In dem Fall müsste die Regierung ein anschließendes Misstrauensvotum überstehen.
Der nun verabschiedete Text hat sich von dem ursprünglichen Entwurf der Regierung weit entfernt. Die geplante Erhöhung des Eigenanteils bei Ausgaben für Medikamente sowie der Verzicht auf eine Anpassung der Renten und Sozialleistungen wurden gestrichen. Die Bedingungen für die Mütterrente wurden verbessert. Ärzte dürfen Patienten bei einer ersten Verschreibung höchstens einen Monat lang krank schreiben.
Nach Angaben von Gesundheitsministerin Stéphanie Rist sieht der Sozialhaushalt ein Defizit von 19,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr vor. Der Regierungsentwurf war von einem Defizit von 17,6 Milliarden Euro ausgegangen. Im laufenden Jahr wird mit einem Defizit der Sozialversicherung von 23 Milliarden Euro gerechnet.
Das Aussetzen der Rentenreform bezifferte die Regierung auf 300 Millionen Euro für 2026 und 1,9 Milliarden Euro für 2027. Es bedeutet, dass der Anstieg des Rentenalters von 62 auf 64 Jahre bei 62 Jahren und neun Monaten eingefroren wird.
Der Senat debattiert derzeit parallel über den Haushalt der Regierung. Beide Gesetzesentwürfe sollen bis zum Jahresende verabschiedet werden. Sollte das nicht geschehen, kann Lecornu den Haushalt des laufenden Jahres mit Hilfe eines Sondergesetzes auf das kommende Jahr übertragen. Dies war beim vergangenen Jahreswechsel bereits der Fall gewesen.
E.Burkhard--VB