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Bundesregierung plant bessere Vergütung für Apotheken auf dem Land
Die Bundesregierung plant eine zusätzliche Vergütung für Apotheken in ländlichen Regionen, um dort einen Anreiz für Angebote zu schaffen. Dies ist ein Bestandteil des Referentenentwurfs für eine Apothekenreform, für den nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums am Freitag die Ressortabstimmung eingeleitet wurde. Damit will die Regierung auch die Eigenverantwortung von Apotheken stärken.
Formal geht es um einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung sowie eine Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Zur Stärkung ländlicher Apotheken soll in einem ersten Schritt die Nacht- und Notdienstpauschale deutlich angehoben werden, wie das Ministerium mitteilte.
Ermöglichen will die Regierung generell auch Zuschläge für sogenannte Teil-Notdienste zwischen 20.00 und 22.00 Uhr. Dafür soll ein Fünftel der Vergütung für einen Voll-Notdienst gezahlt werden. Anforderungen zur Gründung von Zweigapotheken sollen mit dem neuen Gesetz sinken. Rabatte für Apotheken durch den Großhandel sollen unter bestimmten Voraussetzungen wieder ermöglicht werden.
Als zusätzliche Dienstleistungen sollen Apotheken außerdem Präventionsleistungen etwa bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes anbieten können. Bereits vorhandene Möglichkeiten zum Angebot von Impfungen will die Regierung ausweiten, ebenso für Schnelltests von bestimmten Erregern wie etwa Grippeviren.
Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis begrüßte die geplante Reform. Diese sei "ein wichtiger und überfälliger Schritt, um die wohnortnahe Arzneimittelversorgung in Deutschland dauerhaft zu sichern", erklärte er in Berlin. Neben den genannten Maßnahmen unterstützte er auch vorgesehene zusätzliche Spielräume für Verhandlungen über Apothekenhonorare.
D.Schlegel--VB