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Gefängnisstrafe für Ex-Präsident Sarkozy löst heftige Reaktionen aus
Die unerwartet harte Strafe für den französischen Ex-Präsidenten in der Affäre um illegale Wahlkampffinanzierung aus Libyen hat in Frankreich heftige Reaktionen ausgelöst. Sarkozys ehemaliger Berater Henri Guaino forderte Präsident Emmanuel Macron am Freitag auf, Sarkozy zumindest teilweise zu begnadigen. Die nicht aufschiebbare Gefängnisstrafe sei eine "Erniedrigung Sarkozys und der staatlichen Institutionen", sagte er dem Sender RTL. Das Urteil sei "eine Art juristischer Staatsstreich".
Die Rechtspopulistin Marine Le Pen, die wie Sarkozy zu einer Strafe mit sofortiger Wirkung verurteilt worden war, warf der französischen Justiz einmal mehr vor, politische Prozesse zu führen. "Einige Richter haben eine Art Abschussliste und wollen möglichst viele Politiker treffen", sagte sie dem Sender LCI. Die Finanzstaatsanwaltschaft sei eine "Polit-Staatsanwaltschaft" geworden.
Allerdings entkräftet das Verhängen einer sofortigen Ausführung der Strafe im Fall von Sarkozy ihr Argument, dass die Justiz es speziell auf sie abgesehen habe und ihre Präsidentschaftskandidatur verhindern wolle. Im Fall von Le Pen hatten die Richter entschieden, dass das Verbot, sich wählen zu lassen, umgehend gelten solle.
Im rechtskonservativen Lager sprachen mehrere Politiker Sarkozy ihre Solidarität aus, unter ihnen Innenminister Bruno Retailleau. Er hoffe, dass Sarkozy im Berufungsprozess "seine Unschuld beweisen" könne, erklärte er. Die konservative Zeitung "Le Figaro" sprach von einem "Erdbeben" und nannte das Urteil "absurd und unverständlich".
Linke Politiker hingegen zeigten sich spöttisch. "Sie haben genug von dem Gaunerpack? Wir werden es beseitigen", kommentierte die linkspopulistische Europaabgeordnete Manon Aubry und zitierte damit eine berühmt gewordene Bemerkung Sarkozys zur Lage in den Pariser Vorstädten, die er in seiner Zeit als Innenminister "mit dem Kärcher reinigen" wollte. Der Abgeordnete Benjamin Lucas-Lundy erklärte mit Blick auf die fünfjährige Haftstrafe, die der Zeit einer Präsidentschaft in Frankreich entspricht: "Nun bekommt er endlich seine zweite Amtszeit."
Das Gericht hatte am Vortag in einem Aufsehen erregenden Urteil entschieden, dass sich Sarkozy der Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht habe und dafür fünf Jahre ins Gefängnis müsse. Der 70-Jährige werde am 13. Oktober den Termin für den Beginn seiner Haft erfahren. Diese könne nicht durch ein Berufungsverfahren aufgeschoben werden.
Der Ex-Präsident habe sich schuldig gemacht, weil er zuließ, dass "enge Mitarbeiter, die in seinem Namen handelten", sich bemühten, "finanzielle Unterstützung aus Libyen für die Finanzierung des Wahlkampfs zu bekommen", sagte die Vorsitzende Richterin Nathalie Gavarino. Sie sah es als erwiesen an, das libysche Gelder nach Frankreich flossen. Es sei jedoch nicht nachzuweisen, dass diese tatsächlich für den Wahlkampf genutzt worden seien, da die Spur verwischt worden sei.
Den Vorwurf der Korruption ließ das Gericht fallen, weil Sarkozy zum Zeitpunkt der Gespräche mit Libyen nicht als Innenminister, sondern lediglich als möglicher Präsidentschaftskandidat gehandelt habe. Sarkozy habe aber aber durchaus die Absicht gehabt, "Korruption auf höchstem Niveau vorzubereiten", betonte die Richterin. Dies sei "außergewöhnlich gravierend", weil sein Vorgehen "das Vertrauen der Bürger in diejenigen, die sie vertreten, beeinträchtigen" könne.
Sarkozy zeigte sich nach der Urteilsverkündung empört und beteuerte seine Unschuld. "Diese Ungerechtigkeit ist ein Skandal", sagte der 70-Jährige. "Der Hass kennt offenbar keine Grenzen", sagte er mit Blick auf die Justiz seines Landes. "Wenn sie unbedingt wollen, dass ich im Gefängnis schlafe, werde ich im Gefängnis schlafen. Aber mit erhobenem Haupt", fügte er hinzu.
Wegen seines Alters kann Sarkozy gleich nach Haftantritt eine Strafmilderung beantragen, etwa das erneute Tragen einer elektronischen Fußfessel. Der Ex-Präsident war im Dezember 2024 bereits wegen versuchter Richterbestechung rechtskräftig zu einem Jahr Haft in Form einer elektronischen Fußfessel verurteilt worden. Aus Altersgründen musste er diese nur drei Monate lang tragen. In einem weiteren Verfahren zur Abrechnung seines Wahlkampfs 2012 steht am 8. Oktober das Urteils des höchsten Berufungsgerichts an.
M.Betschart--VB