-
Quali-Showdown: Nagelsmann bangt um Kapitän Kimmich
-
Bekannter Shaolin-Mönch wegen mutmaßlicher Veruntreuung verhaftet
-
Großdemonstration zur Halbzeit der Weltklimakonferenz - Stockende Verhandlungen in Belém
-
Beach-WM: Ehlers/Wickler vorzeitig in der K.o.-Runde
-
NHL: Starker Draisaitl führt Oilers zum Sieg – Grubauer überragt
-
Basketball: Nächster Sieg für Hartenstein und OKC
-
Nagelsmann vor Quali-Showdown: "Sollten alle gewarnt sein"
-
Finale in Turin: "Sincaraz"-Rivalität geht in nächste Runde
-
Streit um Epstein-Akten: Trump bricht mit langjähriger Unterstützerin Greene
-
Erste Runde der Präsidentschaftswahl in Chile
-
Steinmeier und Italiens Präsident Mattarella bei Gedenken zum Volkstrauertag
-
Außenminister Wadephul reist in alle Westbalkan-Staaten
-
Bundesfinanzminister Klingbeil reist nach China
-
Reiche will bei Besuch in Golfregion ab Sonntag strategische Zusammenarbeit ausbauen
-
120 Verletzte bei Protesten gegen Gewaltkriminalität in Mexiko
-
US-Abgeordnete Greene spricht nach Trump-Attacken von Drohungen gegen sie
-
Junioren-Weltrekord: Sonnekalb läuft aufs Podest
-
Britische Regierung kündigt radikale Änderung ihrer Migrationspolitik an
-
WM-Quali: Schweiz praktisch durch - Gruppe C bleibt spannend
-
Party vertagt: Österreich vor "Endspiel" gegen Bosnien
-
Vergiftung von Familie aus Deutschland in Istanbul: Türkisches Hotel evakuiert
-
Alcaraz folgt Sinner bei den ATP Finals ins Traumfinale
-
Magdeburg siegt im Spitzenspiel - Berlin bleibt im Titelrennen
-
WM-Ticket praktisch sicher: Spanien weiter makellos
-
Party in der Warteschleife: Österreich fast am Ziel
-
Sieg gegen Kiel: Berlin bleibt im Titelrennen
-
Audienz für Filmstars: US-Regisseur Spike Lee schenkt Papst Leo XIV. ein Trikot
-
Abenteuer beendet: El Mala reist zur U21 weiter
-
Merz ruft Junge Union zu Kompromiss in Rentenstreit auf - Widerstand gegen Kanzler
-
Zehntausende bei Großdemonstration zur Halbzeit der Klimakonferenz in Brasilien
-
Frühes WM-Aus: U17 scheitert an Burkina Faso
-
Korruption: Selenskyj kündigt Umstrukturierung des staatlichen Energiesektors an
-
ATP Finals: Sinner schlägt de Minaur - Finale gegen Alcaraz?
-
Berliner Abgeordnetenhauswahl: Eralp und Krach Spitzenkandidaten von Linker und SPD
-
Berliner Linke wählt Vizechefin Eralp als Spitzenkandidatin für Abgeordnetenhauswahl
-
Tausende bei Großdemonstration zur Halbzeit der Klimakonferenz in Brasilien
-
Neun Tote durch Sprengstoff-Explosion auf Polizeiwache im indischen Teil Kaschmirs
-
Slalom in Levi: Aicher starke Dritte bei Shiffrins Demonstration
-
Berliner SPD wählt Ex-Staatssekretär Krach zu Spitzenkandidat für Abgeordnetenhauswahl
-
Merz sieht Koalitionspartner SPD beim Kampf gegen AfD in der Pflicht
-
CDU in Rheinland-Pfalz wählt Landeschef Schnieder zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Bahn-Probleme in Innsbruck: Rodler starten in Winterberg
-
Merz ruft Junge Union zu Mäßigung in Rentenstreit auf - Widerstand gegen Kanzler
-
Sachsen-Anhalt: FDP wählt Landeschefin Hüskens zu Spitzenkandidatin für Landtagswahl
-
Rund 1,5 Millionen Tiere wegen Vogelgrippe gekeult - Schwerpunkt Niedersachsen
-
Hohe Lebensmittelpreise: Trump streicht Zölle auf Produkte wie Kaffee und Rindfleisch
-
Streit um Epstein-Akten: Trump bricht mit langjähriger prominenter Unterstützerin
-
CDU-Gesundheitspolitiker Streeck fordert Paradigmenwechsel bei Behandlung Älterer
-
Endspiel gegen DFB-Elf: Slowaken haben "nichts zu verlieren"
-
Bahn-Chefin Palla erwartet keine Verbesserung bei Pünktlichkeit im Fernverkehr
Gericht: Abtreibungsgegner dürfen ohne Bannmeile vor Arztpraxis demonstrieren
Abtreibungsgegner dürfen vor Kliniken demonstrieren, wenn Schwangere auf dem Weg dorthin nicht bedrängt werden. Das entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Auflagen für eine Kundgebung von Abtreibungsgegnern in der Nähe einer Arztpraxis in Regensburg waren damit nicht zulässig. (Az. 10 C 25.1591, 10 CS 25.1672)
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz schreibt um Abtreibungskliniken keine Bannmeile vor, in der abtreibungskritische Meinungsäußerungen generell verboten sind. Die Beschränkung einer entsprechenden Versammlung nahe einer Arztpraxis in Regensburg ist dem Gerichtsbeschluss zufolge nach dem Gesetz nur zulässig, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass dadurch ein unzulässiger Druck auf Schwangere ausgeübt wird. Dies aber sei im vorliegenden Fall nicht so, befand der Verwaltungsgerichtshof und bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg.
Hintergrund sind von einem Verein von Abtreibungsgegnern bei der Stadt Regensburg angemeldete Kundgebungen etwa 30 bis 40 Meter vor dem Eingang eines Ärztezentrums. Die Stadt machte dafür im Juli zur Auflage, dass die Kundgebungen einen Abstand von mindestens hundert Metern zur Praxis einhalten müssten. Ansonsten seien sogenannte Gehsteigbelästigungen von schwangeren Frauen zu befürchten, die sich im Ärztezentrum zu einer Abtreibung beraten lassen wollten.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hielt die Auflagen für unzulässig, weil eine laut Schwangerschaftskonliktgesetz unzulässige Belästigung von Schwangeren nicht zu erwarten sei. Anders als die Stadt Regensburg meine, gebe es um Praxen keine hundert Meter große Bannmeile, in der eine Meinungskundgabe per se untersagt sei. Dem folgte der Verwaltungsgerichtshof. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass Schwangere derart bedrängt würden, dass der Weg zur Praxis zu einem Spießrutenlauf werde. Laut Polizei hätten die Teilnehmer vor allem leise gebetet und keine Passanten angesprochen.
T.Ziegler--VB