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BGH: Linken-Fraktionschef Pellmann bekommt keine Entschädigung von Kleinstpartei
Der Linken-Bundestagsfraktionschef Sören Pellmann bekommt keine Entschädigung von der rechtsextremistischen Kleinstpartei Freie Sachsen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Dienstag Pellmanns Revision zurück. Es ging um Vorgänge rund um eine Demonstration in Leipzig, wo sein Wahlkreis liegt, im September 2022. (Az. VI ZR 426/24)
Pellmann hatte für den 5. September 2022 eine Demonstration auf dem Leipziger Augustusplatz gegen das Steigen der Energie- und Lebensmittelpreise angemeldet. Auch die Freien Sachsen kündigten daraufhin eine Demonstration für diesen Tag und zur selben Uhrzeit auf dem Augustusplatz an.
Im Onlinedienst Telegram bewarb die rechtsextremistische Partei die Demonstration und ließ es so aussehen, als sei ein gemeinsamer Protest geplant. Pellmann war namentlich genannt. Er erwirkte eine Unterlassungsverfügung gegen den Telegram-Beitrag, woraufhin die Kleinstpartei diesen löschte.
Zudem forderte Pellmann Entschädigung von den Freien Sachsen. Er argumentierte, dass sein guter Ruf und seine Glaubwürdigkeit deutlich Schaden genommen hätten, weil zu Unrecht der Eindruck erweckt worden sei, dass er mit den Freien Sachsen kooperiere.
Das Landgericht Leipzig gab ihm in erster Instanz im Dezember 2023 Recht und verhängte eine Entschädigungszahlung von 10.000 Euro gegen die rechtsextremistische Partei. Das Oberlandesgericht Dresden hob dieses Urteil aber wieder auf. Nun verhandelte der BGH und prüfte die Dresdner Entscheidung, entschied aber auch gegen Pellmann.
Dieser äußerte sich enttäuscht. "Es ist bedauerlich, dass der BGH die heutige Chance verpasst hat, den Schutz vor Desinformation und politischer Vereinnahmung durch Rechtsextreme mit dem bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen effektivsten Mittel – der Anerkennung einer Geldentschädigung – zu stärken", erklärte er und kündigte an, einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht zu prüfen.
P.Keller--VB