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Terrorismus und Spionage: Justizministerium will Strafrecht verschärfen
Das Bundesjustizministerium will im Kampf gegen Terrorismus und ausländische Spionage das Strafrecht verschärfen. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Gesetzentwurf hervor. So soll künftig auch die Vorbereitung von Anschlägen mit einem gefährlichen Werkzeug, etwa einem Fahrzeug oder Messer, geahndet werden. Ein weiterer Fall soll ebenfalls unter Strafe gestellt werden: Die Wiedereinreise nach Deutschland mit dem Ziel, eine terroristische Straftat zu begehen.
Der Gesetzentwurf sieht für eine künftige Bestrafung der beiden Fälle eine Anpassung von Paragraph 89a des Strafgesetzbuchs vor. Mit diesem wird die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" geahndet.
Auch die Strafbarkeit der Terrorismusfinanzierung in Paragraph 89c soll auf neuere Erscheinungsformen ausgeweitet werden. Mit dem geplanten Gesetz setzt das Justizministerium demnach europäische Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung in deutsches Recht um.
Verschärft werden soll darüber hinaus der Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit - Paragraph 99. Mit der Änderung sollen künftig verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Abhörung von Wohnungen oder Onlinedurchsuchungen möglich sein. Laut Justizministerium wird damit "auf die spätestens seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 zunehmende Bedrohung durch ausländische Geheimdienste reagiert".
"Terroristen, Extremisten und autoritäre Regime greifen unsere Freiheit an", erklärte Bundesjustizministerin Hubig (SPD) zum Gesetzentwurf. "Wir geben darauf eine klare Antwort. Wir werden das Strafrecht fortentwickeln und es an die neue Bedrohungslagen anpassen." Die Behörden sollen laut Hubig "schon die Vorbereitung von Terrorismus und hybrider Kriegsführung effektiv ahnden können".
Der Gesetzentwurf wurde laut Justizministerium nun an die Bundesländer sowie an Verbände geschickt. Sie haben bis Mitte August Zeit für eine Stellungnahme.
R.Braegger--VB