-
Trump-Hubschrauber über Washington womöglich Passagierflugzeug zu nahe gekommen
-
Niedrigwasser: Industrie- und Schifffahrtsverbände fordern konkrete Schritte
-
Extremes Niedrigwasser: Verkehrsminister Bilger lädt zu Spitzentreffen in Bonn
-
Bundesgerichtshof urteilt über Mann wegen Kriegsverbrechen in syrischem Bürgerkrieg
-
Urteil in Prozess um tödlichen Autoanschlag auf Verdi-Demonstration in München
-
Vorwurf der Preisabsprache: Drei US-Produzenten müssen 53 Millionen Eier spenden
-
Investoren-Affäre: Fifa-Spitze stellt sich "uneingeschränkt" hinter Infantino
-
Steinmeier-Nachfolge: Özdemir spricht sich für eine Frau aus
-
Wissenschaftler bestätigen: Schrottteil von SpaceX-Rakete auf Mond eingeschlagen
-
Nilpferd-Baby von Herde von Drogenboss Escobar erst gerettet und dann doch gestorben
-
Niedrigwasser: Ex-Umweltministerin Lemke fordert grundsätzliche Gegenmaßnahmen
-
Investoren-Affäre: Fifa-Spitze stellt sich hinter Infantino
-
Brandgefahr: THW fordert mehr Investitionen für Bevölkerungsschutz
-
Unbekannter schießt in Baden-Württemberg auf Auto: Ein Verletzter
-
FIFA-Statement: Rückendeckung für Infantino
-
Fehlstart der Hartplatzsaison: Zverev scheitert in Montréal
-
US-Kriegsschiffe der neuen "Trump"-Klasse könnten 275 Milliarden Dollar kosten
-
Drohnen-Vorfall in Leipzig: Dobrindt sieht "neues Bedrohungsszenario"
-
Dobrindt: Drohnen-Vorfall in Leipzig ist "neue Gefahrenqualität"
-
Schwimm-EM: Wesemann gewinnt Gold vom 3-m-Brett
-
Netanjahu stellt sich gegen US-Plan zum Gazastreifen - Armeechef: Gehen "proaktiv" vor
-
Jaissle neuer Teammanager bei Woltemade-Klub Newcastle
-
Behörden in Kolumbien retten Nilpferdbaby der von Drogenboss Escobar eingeführten Herde
-
Studie: Mehr Pumas - weniger Verkehrsunfälle mit Rehen
-
Noosha Aubel: Czy poradzi sobie z problemami Poczdamu?
-
Noosha Aubel: Είναι σε θέση να αντιμετωπίσει τα προβλήματα του Πότσδαμ;
-
Noosha Aubel: Klarar hon av Potsdams problem?
-
Noosha Aubel: Zvládne problémy Postupimi?
-
نوشا أوبيل: هل هي على مستوى التحديات التي تواجهها بوتسدام؟
-
Vier Männer in London von mutmaßlich psychisch kranker Frau niedergestochen
-
Times: Infantino bietet WM-Finale für Unterstützung
-
Schwimm-EM: Pfeif gewinnt ihre dritte Silbermedaille
-
Tour de France Femmes: Niedermaier fährt ins Weiße Trikot
-
US-Bundesstaat Michigan: Linker Demokrat El-Sayed gewinnt Senats-Vorwahl
-
Tillman: "Hat zwischen dem Trainer und mir nicht gepasst"
-
Teheran: Iran und Oman einigen sich auf neue Route durch Straße von Hormus
-
Vier Menschen in London niedergestochen - eine Frau festgenommen
-
US-Bundesstaat Michigan: Linker Demokrat gewinnt Senats-Vorwahl
-
Cannabisplantage mit fast 650 Pflanzen in Sachsen-Anhalt entdeckt - zwei Festnahmen
-
Medien: Vier Menschen in London niedergestochen - eine Frau festgenommen
-
Verkehrsminister Bilger will Wasserstraßen "widerstandsfähiger" machen
-
Gruppierung Letzte Verteidigungswelle: Haftstrafen für junge Rechtsextremisten
-
Zivildienst-Pläne stoßen in SPD auf Widerstand - Verbände stellen Bedingungen
-
Weiter Widerstand in SPD gegen Aus für Rente ab 45 Versicherungsjahren
-
Drohne mit Sprengsatz an Leipziger Flughafen: Sächsische Behörden ermitteln
-
Nach Kompany-Kritik: UEFA ändert Gelbsperren-Regel
-
European Leagues stellt sich gegen WM-Aufstockung
-
Sprengstoff auf Nordseeinsel Norderney gefunden: Strand abgesperrt
-
Industrie erwartet niedrige Kartoffelernte wegen extremer Trockenheit
-
Polizei: Drohne auf Leipziger Flughafen verfügte über "Sprengvorrichtung"
Schwarzarbeit in Fischrestaurant: Paar soll 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen
Weil eine Frau in einem Fischrestaurant schwarz gearbeitet haben soll, sollen sie und ihr Partner rund 18.000 Euro Grundsicherung zurückzahlen. Dies entschied das niedersächsische Landessozialgericht in Celle laut Mitteilung vom Mittwoch. Zwar ließ sich rückblickend nicht mehr feststellen, wie viel die Frau tatsächlich verdient hatte. Dennoch müsse ein Leistungsbezieher "in einer solchen Konstellation so behandelt werden, als habe keine Hilfebedürftigkeit bestanden".
Das Paar aus Ostfriesland hatte laut Gerichtsangaben von 2007 bis 2013 Grundsicherung bezogen. Die Frau war in dieser Zeit als Küchenhilfe in einem Fischrestaurant geringfügig beschäftigt und gab ein Einkommen von 100 Euro im Monat an. In Folgeanträgen habe sie zum Einkommen teils keine Angaben gemacht oder ein solches ausdrücklich verneint, hieß es weiter.
Im Jahr 2016 stieß der Zoll im Zuge einer Steuerprüfung bei der Leiterin des Fischrestaurants auf Lohnlisten, die auf Schwarzlöhne hinwiesen. Diese Erkenntnisse wurden auch mit dem Leistungsträger der Grundsicherung geteilt.
Die Behörde nahm die Bewilligung der Grundsicherung daraufhin zurück und forderte von dem Paar die Erstattung der gezahlten Gelder. Das Paar hielt hingegen an seiner Darstellung fest, dass die Frau nur 100 Euro im Monat verdient habe. Ein Strafprozess wegen Leistungsbetrugs gegen die beiden endete mit einem Freispruch.
Das Landessozialgericht sah die Darstellung des klagenden Paars dennoch als widerlegt an. Die Hauptzeugin habe in dem Verfahren eingeräumt, Schwarzlöhne gezahlt zu haben. Weitere Zeugen hätten auch bestätigt, dass die Klägerin regelmäßig und nicht nur aushilfsweise in dem Fischrestaurant gearbeitet habe.
Das Gericht entschied, die Kläger hätten "nicht hinreichend an der Aufklärung mitgewirkt und versucht, die Einkünfte zu verschleiern". Der Leistungsträger dürfe sich daher auf eine Beweislastumkehr berufen, wodurch nicht die Behörde das genaue Einkommen nachweisen muss, sondern die Betroffenen belegen müssen, dass sie hilfebedürftig waren. Das Urteil fiel in der vergangenen Woche.
H.Kuenzler--VB