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Bundestag beschließt Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen
Der Bundestag hat am Freitag die Abschaffung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Für die Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Linksfraktion. Union und AfD votierten dagegen.
Paragraf 219a verbietet bislang die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". Praxen und Kliniken ist dadurch etwa untersagt, ausführlich über unterschiedliche Methoden der Abtreibung zu informieren. Die SPD wollte den Passus schon in der vorherigen Legislaturperiode streichen, wegen Widerstands der Union wurde er aber nur überarbeitet. Danach wurden weiter Ärztinnen und Ärzte deswegen verurteilt. Teil des nun beschlossenen Gesetzes ist es, solche Verurteilungen aufzuheben.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kennzeichnete die Abschaffung des Paragrafen in der Bundestagsdebatte als überfällig. "Es ist höchste Zeit", sagte er. Dass sich im Internet "jeder Troll und jeder Verschwörungstheoretiker" zum Thema Abtreibungen äußern könne, Ärztinnen und Ärzten aber eine umfassende Information verboten werde, sei "absurd" und "aus der Zeit gefallen".
M.Odermatt--BTB