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AfD scheitert in Karlsruhe mit Eilantrag auf vorläufige Ausschusschefs in Bundestag
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat es abgelehnt, auf einen Eilantrag der AfD-Fraktion hin vorläufig mehrere von der AfD benannte Kandidaten zu Ausschussvorsitzenden im Bundestag einzusetzen. Die Frage müsse erst im Hauptverfahren geklärt werden, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die Vorsitzposten werden üblicherweise reihum unter den Fraktionen aufgeteilt, die drei AfD-Kandidaten fielen aber bei der von den Regierungsfraktionen beantragten geheimen Wahl durch. (Az. 2 BvE 10/21)
Die Fraktion strengte daraufhin in Karlsruhe eine Organklage gegen solche Vorsitzendenwahlen an. Außerdem wollte sie die Sache vom Gericht vorläufig regeln und ihre Kandidaten schon einmal zu Vorsitzenden bestimmen lassen. Dies lehnten die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats aber ab.
Sie erklärten zwar, dass sie eine Verletzung der Rechte der Fraktion nicht von vornherein für völlig ausgeschlossen hielten. Würde sich die Wahl tatsächlich als verfassungswidrig herausstellen, könnte die AfD-Fraktion bis zur endgültigen Entscheidung aber trotzdem in den Ausschüssen mitarbeiten.
Wäre die Wahl dagegen verfassungsgemäß, wären die Folgen einer einstweiligen Einsetzung gravierender: Dann würden die Ausschüsse bis zur Entscheidung von Menschen geleitet, die das Vertrauen der Mehrheit nicht besäßen, erklärte das Gericht. Eine einstweilige Anordnung sei nicht dringend geboten.
H.Seidel--BTB