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Fast zwei Jahre Haft für Funktionär von verbotener PKK in Baden-Württemberg
Ein Regionalfunktionär der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) aus Baden-Württemberg ist am Montag vom Oberlandesgericht in Stuttgart zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der zuständige Senat sah es laut Gericht als erwiesen an, dass der 70-Jährige mehr als sechs Jahre lang die PKK-Aktivitäten in der Gegend um Crailsheim und Sinsheim organisiert hatte. Zu seinen Aufgaben gehörten demnach das Spendensammeln und die Planung von Veranstaltungen.
Die Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die PKK ist in Deutschland seit 1993 verboten und wird von der Europäischen Union als Terrororganisation eingestuft.
Die Organisation kämpft seit Jahrzehnten militärisch gegen den türkischen Staat, wobei sie auch Anschläge mit zivilen Opfern verübte. Parallel zu dem Urteil am Montag erklärte sich die PKK einem Bericht einer prokurdischen Nachrichtenagentur zufolge für aufgelöst. Sie will die Waffen niederlegen.
Der in Stuttgart verurteilte Mann ist laut Gericht türkischer Staatsbürger mit kurdischer Volkszugehörigkeit. Der Senat sah es als erwiesen an, dass er von 2015 bis mindestens Mai 2021 für die PKK als Funktionär tätig war.
T.Ziegler--VB