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Urteil: Pflegekräfte an Uniklinikum Bonn dürfen weiter streiken
Pflegekräfte am Uniklinikum Bonn dürfen einen seit dem Wochenende andauernden Streik fortsetzen. Das entschied das Arbeitsgericht der Stadt am Dienstag im Streit um einen Streikaufruf der Gewerkschaft Verdi. Die Gewerkschaft, die vom Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen den Abschluss eines "Tarifvertrags Entlastung" fordert, darf somit auch in den kommenden Tagen weiter zum Arbeitskampf aufrufen.
Das Universitätsklinikum Bonn hatte den Streik für "aus medizinischer Sicht im Interesse der Patienten nicht mehr vertretbar" gehalten. Das bewertete das Gericht anders: Für die betroffenen Patienten werde die Situation zwar "immer dringlicher", die geltende Notdienstvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Angestellten werde jedoch eingehalten. Der Streik sei damit immer noch verhältnismäßig.
Die Gewerkschaft verstoße mit ihren Tarifforderungen auch nicht nicht gegen die "relative Friedenspflicht", hieß es. Ziel der Forderungen sei es, vorbeugend Belastungen des Personals zu vermeiden. Eine Unterlassungsklage des Uniklinikums wurde abgewiesen. Verdi hatte für den Zeitraum vom 11. bis zum 17. Juni zum Streik an den sechs Unikliniken des Landes aufgerufen.
N.Fournier--BTB