-
Gesundheitswesen soll stärker in deutsche Gesamtverteidigung eingebunden werden
-
Geheimgefängnis bei Kiew nach gewaltsamen Auseinandersetzungen untersucht
-
Leone XIV und diplomatische Tugende: Waffenstillstand für Oleschky
-
Abdul El-Sayed gewinnt in Michigan und wird erster muslimischer US-Senator
-
Reservekraftwerk-Ausschreibung stärkt Marktposition von RWE und LEAG
-
Ermittler durchsuchen Vorstandsbüros der National-Bank
-
Hakeem Jeffries fordert Rechenschaft für angebliche Korruption
-
Merz sagt Selenskyj weitere Ukraine-Hilfe und europäischen Gipfel zu
-
Trump kündigt Ende des milliardenschweren Israel-Hilfsprogramms an
-
Russischer Angriff auf Dorf in Saporischschja fordert mindestens 33 Tote
-
Italien holt Silber bei Curling-Europameisterschaft in Ostrava
-
Trump will jährliche US-Militärhilfe für Israel bis Jahresende beenden
-
Polizeigewerkschaft warnt vor Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt
-
Digitalisierung des Bundeswehr-Heeres verzögert sich und verteuert sich
-
Südafrikas Kommunalwahlen stehen im Zeichen kommunaler Versorgungskrisen
-
Trump signalisiert Kooperationsbereitschaft trotz demokratischer Mehrheit
-
Polizeieinsätze gegen linke Proteste lösen Debatte über staatliche Härte aus
-
Fünfzehn Jahre nach dem NSU bleiben Fragen zu Unterstützern offen
-
Hakeem Jeffries steht vor dem Aufstieg zum mächtigsten Demokraten im Kongress
-
Demokraten gewinnen in Texas Senatssitz und Gouverneursamt
-
Demokraten erobern bei US-Zwischenwahlen beide Kongresskammern
-
Abdul El-Sayed gewinnt Senatssitz in Michigan und schreibt Geschichte
-
Trump signalisiert nach Midterms Gesprächsbereitschaft mit den Demokraten
-
Schwere Gewitterwarnung für Ost-Australien: Zerstörerische Winde und Hagel drohen
Antijüdisches Relief an Wittenberger Stadtkirche muss nicht entfernt werden
Ein antijüdisches Sandsteinrelief an der Fassade der Stadtkirche in Wittenberg in Sachsen-Anhalt muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht entfernt werden. Der Inhalt des Reliefs aus dem 13. Jahrhundert sei zwar beleidigend, durch das Anbringen einer Bodenplatte und eines Aufstellers sei es aber zu einem "Mahnmal" umgewandelt worden, urteilte der BGH am Dienstag in Karlsruhe. Die beklagte Kirchengemeinde habe sich somit ausreichend distanziert.
Bei dem Relief handle es sich zwar letztlich um "in Stein gemeißelten Antisemitismus", betonte der BGH. Dieser beleidigende und "rechtsverletzende Zustand" könne jedoch nicht nur durch Entfernung des Reliefs, sondern auch durch eine "Distanzierung und Kontextualisierung" behoben werden, erklärte das Gericht in seiner Urteilsbegründung weiter. Durch eine solche Umwandlung könne "eine Aufklärung und eine inhaltliche Auseinandersetzung ermöglicht werden, um Ausgrenzung, Hass und Diffamierung entgegenzutreten".
Das Schmährelief aus dem 13. Jahrhundert war ursprünglich angebracht worden, um Juden und ihre Religion zu demütigen. Ein Mitglied einer jüdischen Gemeinde forderte seine Entfernung.
O.Krause--BTB