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Anklage wegen Korruptionsverdachts gegen ehemaligen Beamten der Stadt Kehl erhoben
Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen ehemaligen leitenden Angestellten der baden-württembergischen Stadt Kehl Anklage wegen Korruptionsverdachts erhoben. Nach Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft Offenburg vom Montag wird dem 40-Jährigen zur Last gelegt, von Spielcasino-Betreibern "geldwerte Vorteile als Gegenleistung für Dienstpflichtverletzungen" angenommen zu haben. So soll er unter anderem Polizeikontrollen verraten und beim Erhalt einer Spielhallenlizenz geholfen haben. Als Gegenleistung habe er unter anderem Bargeld erhalten und sei zu mehreren Urlauben eingeladen worden.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten besonders schwere Bestechlichkeit, Vorteilsannahme sowie Besitz von Dopingmitteln vor. Der Tatzeitraum erstreckt sich laut Anklage von Mai 2020 bis November 2021.
Der 40-Jährige, der bei der Stadt Kehl unter anderem für die Erteilung von Automatenaufstell- und Spielhallenerlaubnissen zuständig war, soll dem Geschäftsführer eines Spielhallenunternehmens demnach die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für den Casinobetrieb in Aussicht gestellt haben, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen. Zudem soll er Polizeikontrollen im Voraus angekündigt haben. Im Gegenzug soll er zu mehreren Urlauben eingeladen worden sein und Geldsummen im vierstelligen Bereich kassiert haben.
Zudem soll der Beschuldigte den Betreibern eines weiteren Spielhallenunternehmens unter anderem durch dienstliche Informationen beim Erhalt einer Lizenz geholfen und eine Anzeige trotz eines Ordnungsverstoßes bewusst unterlassen haben. Auch soll er den Casinobetreibern vertrauliche Informationen über die mögliche Ansiedlung neuer Spielhallen zugespielt haben. Dafür stellte ihm das Unternehmen 50.000 Euro für einen privaten Immobilienkauf in Aussicht.
Beim geplanten Übergabetermin im November wurde der Stadtangestellte von Polizeibeamten festgenommen. Er befand sich zeitweise in Untersuchungshaft, Ende November wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurde eine größere Menge an Testosteron beschlagnahmt, weshalb sich der Beschuldigte auch wegen Besitzes von Dopingmitteln verantworten soll.
Weitere Anklagen wurden gegen vier Inhaber beziehungsweise Mitarbeiter der Spielcasinos erhoben. Sie sollen sich unter anderem wegen Bestechung und Vorteilsgewährung vor Gericht verantworten.
Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung der Hauptverhandlung entscheidet nun das Landgericht Offenburg. Im Fall einer Verurteilung droht dem 40-Jährigen eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren.
hex7cfm
I.Meyer--BTB