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Auch Chef der Monopolkommission findet Übergewinnsteuer überlegenswert
In die Debatte um eine Steuer auf übermäßige Firmengewinne in Krisenzeiten hat sich nun auch der Vorsitzende der Monopolkommission eingeschaltet und eine solche Maßnahme als überlegenswerten Ansatz eingestuft. "Dieser Ansatz ist aus ökonomischer Sicht vorzugswürdig, da er nicht in die Preisbildung eingreift und somit die Knappheitssignale der Preise erhält", sagte Jürgen Kühling der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Mittwoch.
Die Einnahmen aus einer solchen Steuer könnten dann zur Finanzierung sozialer Maßnahmen zur Abfederung der Preissteigerungen vor allem für ärmere Familien eingesetzt werden, sagte er weiter. Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Gremium zur Beratung unter anderem der Bundesregierung in Wettbewerbsfragen.
Die sogenannte Übergewinnsteuer dürfe allerdings nicht dazu führen, dass Investitionen insbesondere in erneuerbare Energien abgewürgt würden, warnte Kühling. "Großbritannien sieht hier beispielsweise Freibeträge für Investitionen vor."
Derzeit wird eine sogenannte Übergewinnsteuer vor allem vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs diskutiert, dessen wirtschaftliche Folgen zwar viele Unternehmen vor Probleme stellen, vor allem im Energie-, aber auch im Rüstungsbereich jedoch auch deutlich höhere Profite ermöglichen. Debattiert wird daher auch über eine solche Steuer nur für einzelne Branchen. Zuspruch kommt etwa von SPD und Grünen, die FDP lehnt das strikt ab.
Der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Achim Wambach, lehnt eine Extrasteuer für Mineralölkonzerne ebenfalls ab. "Ich halte nichts von einer Übergewinnsteuer in der jetzigen Situation", sagte er dem "Mannheimer Morgen" vom Donnerstag. Er sehe eine Reihe von Problemen bei der Umsetzung. "Man nimmt damit auch die Anreize für die Unternehmen, sich auf solche Situationen vorzubereiten, gut zu planen", sagte Wambach, der vor Kühling die Monopolkommission geleitet hatte.
"Gewinne maximieren ist ja ihr gutes Recht", sagte Wambach über die Unternehmen. "Die Frage ist, ob dies missbräuchlich geschieht, also ob sie ihre Marktmacht ausnutzen oder sich gar absprechen." Das wiederum sei Sache des Kartellamts.
I.Meyer--BTB