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Bericht: AfD will wegen Sitzung des alten Bundestags Karlsruhe einschalten
Die AfD will wegen der geplanten Sondersitzungen des Bundestags in alter Zusammensetzung das Bundesverfassungsgericht einschalten. "Die Bundestagspräsidentin ist nach unserer Überzeugung verpflichtet, den neuen Bundestag einzuberufen", sagte AfD-Parteivize Stephan Brandner der "Rheinischen Post" vom Samstag. "Nachdem wir sie außergerichtlich aufgefordert haben, sich zu verhalten, leiten wir zu Beginn kommender Woche ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht ein."
Sie als Abgeordnete hätten "nicht genügend Zeit zur Einarbeitung und zur politischen Willensbildung, um über Grundgesetzänderungen zu entscheiden", fuhr Brandner fort. In der kommenden Woche lägen mit dem amtlichen Endergebnis der Bundestagswahl die Voraussetzungen für die Einberufung des neuen Parlaments vor. "Der alte Bundestag ist allenfalls legitimiert, in Notfällen zu handeln aber nicht, um grundlegende Weichen für die Zukunft zu stellen."
Für den 13. und den 18. März wurden Sondersitzungen des scheidenden Bundestags anberaumt, der über das zwischen Union und SPD ausgehandelte Finanzpaket debattieren und abstimmen soll. Weil es sich um Grundgesetzänderungen handelt, ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, die Union und SPD zum Beispiel gemeinsam mit den Grünen haben. Im neuen Bundestag verfügen AfD und Linke gemeinsam über eine Sperrminorität.
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält es für verfassungsgemäß, eine Änderung der Schuldenregeln im Grundgesetz vom noch amtierenden Bundestag beschließen zu lassen. "Juristisch habe ich überhaupt keine Bedenken, wenn eine Reform der Schuldenbremse mit den alten Mehrheiten beschlossen wird", sagte er den Funke-Zeitungen. Er verwies auf Artikel 39 des Grundgesetzes, wonach die Wahlperiode mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages endet. "Der jetzt amtierende Bundestag ist also noch in vollem Umfang demokratisch legitimiert."
Auf Artikel 39 Absatz 3 des Grundgesetzes verwies auch Brandner - dieser besagt unter anderem, dass der Präsident des Bundestages den Wiederbeginn des Parlaments früher einberufen kann – und hierzu verpflichtet sei, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler es verlangen. Brandner rief vor diesem Hintergrund die Linke dazu auf, "über ihren Schatten zu springen" und mit der AfD zusammenzuarbeiten.
L.Meier--VB