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Grünen-Abgeordnete Künast gegen Meta: Bundesgerichtshof verhandelt über Falschzitat
Ein Falschzitat, gegen dessen Verbreitung sich die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) seit Jahren wehrt, hat am Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Es geht um die Frage, ob der Facebook-Mutterkonzern Meta sogenannte Memes mit dem Falschzitat selbstständig aufspüren und löschen muss. Bei der Verhandlung am BGH wurde deutlich, dass sich der Rechtsstreit wahrscheinlich noch lange hinziehen wird. (Az. VI ZR 64/24)
Das Künast untergeschobene Zitat lautet: "Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen." Die Politikerin sagte den Satz nie. Im Jahr 2015 verbreiteten Nutzer auf Facebook das Falschzitat aber zusammen mit ihrem Bild als Meme. Seitdem wurde es auf der Plattform in unterschiedlichen Varianten und unter verschiedenen Internetadressen (URL) immer wieder hochgeladen, geteilt und weiterverbreitet, teilweise mit Beschimpfungen in der Beschreibung oder den Kommentaren.
"Wenn jemand ein Zitat erfindet, schadet es einem", sagte die Politikerin nach der Verhandlung in Karlsruhe. "Es führt dazu, dass sich Leute aufregen, was die für eine komische Position in Sachen Integration hat." Das tangiere ihre Glaubwürdigkeit.
Künast wies Meta auf mehrere Fundstellen des Falschzitats hin. Der Konzern löschte sie. Die vielen Memes, die mit anderer URL hochgeladen und geteilt wurden, blieben aber stehen. Im April 2021 reichte Künast Klage ein, um zu erreichen, dass diese falschen Zitate gesucht, geprüft und gelöscht werden. Unterstützt wurde sie dabei von der Organisation Hate Aid.
Ein Jahr später, im April 2022, gab das Landgericht Frankfurt am Main der Politikerin Recht. Meta müsse das Meme in allen Varianten aufspüren und löschen, entschied es. Künast müsse dafür nicht auf jede einzelne kerngleiche Variante hinweisen und deren URL mitteilen. Rein automatisiert funktioniert ein solcher Abgleich nicht, Meta müsste dafür nach eigenen Angaben Moderatoren einsetzen.
Das Gericht sprach Künast außerdem eine Entschädigung von 10.000 Euro zu, weil ihr Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei. Meta legte gegen das Urteil Berufung ein. Im Januar 2024 bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt die Entscheidung des Landgerichts größtenteils, das Schmerzensgeld sprach es Künast aber nicht zu. Dieses OLG-Urteil wird nun vom BGH überprüft.
Die Frankfurter Gerichte bezogen sich bei ihren Entscheidungen auf deutsches Recht. Der BGH glaubt nun, dass möglicherweise auch EU-Recht berücksichtigt werden sollte, konkret die Datenschutzgrundverordnung und das neue Gesetz für digitale Dienste. So könnte wichtig sein, ob Meta hier als Verantwortliche gilt, die über die Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.
Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg liegt aktuell ein Fall aus Rumänien vor, in dem diese Frage eine Rolle spielt. Um Facebook geht es dabei zwar nicht, sondern um den Betreiber eines Onlinemarktplatzes. Zu Beginn der Verhandlung am BGH deutete der Vorsitzende Richter Stephan Seiters aber an, dass die Richterinnen und Richter in Karlsruhe die Entscheidung aus Luxemburg abwarten könnten.
Dort gibt es noch keinen Urteilstermin. Möglich wäre auch, dass der BGH selbst dem EuGH Fragen vorlegt und deren Beantwortung abwartet - oder dass er zu einem späteren Zeitpunkt direkt entscheidet. Wie es weitergeht, sollte noch am Dienstag bekanntgegeben werden.
B.Wyler--VB