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Bundestag stimmt über Migrationsgesetz ab - Rot-grüner Vertagungsantrag scheitert
Nach stundenlanger Verzögerung hat der Bundestag mit der Abstimmung über das umstrittene Migrationsgesetz der Union begonnen, dem auch die AfD zustimmen will. Die Abgeordneten wurden am Freitagnachmittag nach kontroverser Debatte aufgerufen, namentlich ihre Stimme zunächst für die zweite Lesung des sogenannten Zustrombegrenzungsgesetzes abzugeben. Fällt diese im Sinne der Union aus, würde die Schlussabstimmung folgen, die gleichfalls namentlich erfolgt.
In der vorangegangenen Debatte forderten SPD und Grüne Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) eindringlich, das Gesetz von der Tagesordnung zu nehmen. Der "Sündenfall" einer akzeptierten AfD-Unterstützung werde Merz immer begleiten, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich mit Blick auf einen am Mittwoch mit AfD-Hilfe verabschiedeten Antrag der Union zur Migrationspolitik. Es gebe aber noch die Möglichkeit zur Umkehr: "Das Tor zur Hölle können wir noch gemeinsam schließen."
Die Debatte über das Gesetz hatte erst mit dreistündiger Verspätung begonnen. Grund war eine Initiative der FDP, den Entwurf zunächst in den Innenausschuss zurückzuverweisen, um bis zur letzten Plenarsitzung vor der Bundestagswahl im Februar über Verhandlungen einen Kompromiss zu erzielen. Dies scheiterte aber - ebenso wie ein Antrag von SPD und Grünen kurz vor Beginn der Abstimmung, der gleichfalls darauf zielte, den Gesetzentwurf in den Ausschuss zurückzuverweisen.
Das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz hat drei wesentliche Punkte: Im Aufenthaltsgesetz soll die Begrenzung der Migration wieder als Ziel festgeschrieben werden; der Familiennachzug für sogenannte subsidiär Schutzbedürftige soll eingestellt werden; und die Bundespolizei soll die Befugnis bekommen, selbst Haft oder Gewahrsam für Ausreisepflichtige zu beantragen.
A.Ruegg--VB