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29 Parteien können an der Bundestagswahl teilnehmen
An der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar können 29 Parteien teilnehmen. Dies teilte die Behörde von Bundeswahlleiterin Ruth Brand am Freitag in Wiesbaden mit. Elf der Parteien treten demnach bundesweit an, die anderen werden nicht in allen Ländern auf den Stimmzetteln stehen. Acht Parteien stehen dabei nur in einem Bundesland zur Abstimmung.
In einem ersten Schritt waren zunächst 41 Parteien für eine mögliche Teilnahme an der Bundestagswahl zugelassen worden. Ein Teil von ihnen musste aber eine zusätzliche Hürde für die Teilnahme erfüllen. Denn Parteien, die nicht schon im Bundestag oder in einem Landtag mit fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen für ihre konkreten Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Nicht allen gelang dies.
Bundesweit treten nun folgende elf Parteien beziehungsweise Parteienbündnisse an: Die Union aus CDU und CSU, SPD, Grüne, FDP, AfD, Die Linke, Freie Wähler, Volt, MLPD, Bündnis Deutschland und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW)
In nur einem einzigen Bundesland stehen folgende Parteien zur Wahl: Südschleswigscher Wählerverband (SSW), Partei für Verjüngungsforschung, Bündnis C - Christen für Deutschland, Bayernpartei (BP), Menschliche Welt, Sozialistische Gleichheitspartei (SGP), Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo) und WerteUnion.
G.Haefliger--VB