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Gericht bestätigt Einreiseverbot für Täter nach Gruppenvergewaltigung in Freiburg
Ein nach einer Gruppenvergewaltigung einer damals 18-Jährigen im Oktober 2018 in Freiburg verurteilter Täter darf für vier Jahre nicht nach Deutschland einreisen. Das vom Regierungspräsidium Freiburg ausgesprochene Aufenthaltsverbot ist rechtens, wie das Verwaltungsgericht Freiburg am Donnerstag mitteilte. Die Dauer des Verbots liegt demnach im Ermessen der Behörde. (Az.: 8 K 835/24)
Der Kläger reiste Ende 2015 aus dem Irak nach Deutschland ein, wurde als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt und erhielt eine Aufenthaltserlaubnis. Das Landgericht Freiburg verurteilte ihn im Juli 2020 wegen seiner Beteiligung an der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen zu mehreren Jahren Haft.
Daraufhin wurde im Juli 2021 sein asylrechtlicher Schutzstatus widerrufen. 2022 wies ihn das Regierungspräsidium Freiburg aus Deutschland aus und verhängte ein neunjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot. Ihm wurde mit Abschiebung gedroht.
Seine Klage dagegen blieb weitgehend erfolglos. Das Verwaltungsgericht hob im Januar 2023 lediglich das neunjährige Einreiseverbot auf, weil die Frist zu lang sei. Demnach darf bei einer fehlenden Wiederholungsgefahr ein maximal fünfjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot aus generalpräventiven Gründen ausgesprochen werden.
Das Regierungspräsidium erließ daraufhin im Februar 2024 ein vierjähriges Einreiseverbot. Die Klage dagegen wies das Verwaltungsgericht nun ab. Für eine Wirkung, die andere Ausländer von der Begehung ähnlicher Straftaten abschreckt, müsse das maximal fünfjährige Verbot ausgeschöpft werden, entschieden die Richter. Die vom Kläger begangene Tat sei "besonders verwerflich".
Dass das Regierungspräsidium die Frist um ein Jahr auf vier Jahre verkürzte, ist demnach ebenfalls rechtens. Grund dafür war die persönliche Lebenssituation des Manns, der mittlerweile eine Tochter hat. Kindeswohl und Elternrecht hätten aber nicht zwangsläufig Vorrang vor dem öffentlichen Interesse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Gruppenvergewaltigung nahe einer Diskothek in Freiburg hatte bundesweit großes Entsetzen ausgelöst. Das Landgericht Freiburg verurteilte im Juli 2020 fünf Angeklagte zu Freiheitsstrafen, teils nach Jugendstrafrecht. Fünf weitere erhielten Bewährungsstrafen wegen unterlassener Hilfeleistung, einer wurde freigesprochen.
Hiergegen legten fünf der Angeklagten teils mit formalen Gründen Revision ein. Der Bundesgerichtshof verwarf diese. Damit wurde das Urteil des Landgerichts insgesamt rechtskräftig.
C.Bruderer--VB