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Richter: Strafmaß gegen Trump in Schweigegeldaffäre wird am 10. Januar verkündet
Zehn Tage vor seiner Vereidigung als US-Präsident wird Donald Trump das Strafmaß erfahren, das gegen ihn im Prozess wegen der Schweigegeldzahlung an einen Pornostar verhängt wird. Der New Yorker Richter Juan Merchan gab den Termin am Freitag bekannt und erklärte ferner, dass er nicht zur Verhängung einer Haftstrafe gegen den 78-Jährigen neige.
Trump, der die Präsidentschaftswahl gewann und am 20. Januar seine zweite Amtszeit als US-Präsident antritt, war in dem New Yorker Verfahren im Mai schuldig gesprochen worden, eine vor seinem Wahlsieg 2016 getätigte Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130.000 Dollar per Fälschung von Geschäftsdokumenten vertuscht zu haben.
Daniels war später dennoch an die Öffentlichkeit gegangen und hatte über eine Sexaffäre mit dem verheirateten Trump berichtet, die dieser bestritt. Die Anklage geht davon aus, dass die Zahlung Trumps Chancen auf einen Wahlsieg verbessern sollte.
Der Rechtspopulist ist der erste verurteilte Straftäter, der für das Amt des US-Präsidenten kandidierte. Bei Verhängung einer Geld- oder Bewährungsstrafe am 10. Januar wird er dies auch bei seinem Amtsantritt sein.
Trumps erste Amtszeit als Präsident von 2017 bis 2021 war von zahlreichen Skandalen geprägt. Danach wurde er in insgesamt vier Strafverfahren angeklagt, unter anderem wegen Wahlmanipulation und im Zusammenhang mit der Erstürmung des Kapitols durch seine radikalen Anhänger.
Die beiden Strafverfahren der Bundesjustiz gegen ihn wurden inzwischen mit der Begründung eingestellt, dass das US-Justizministerium nach den Erfahrungen mit der Watergate-Affäre der 1970er Jahre grundsätzlich nicht gegen amtierende Präsidenten ermittele. Das Verfahren im US-Bundesstaat Georgia liegt auf Eis.
Allein im New Yorker Verfahren steht nach dem Schuldspruch vom Mai noch das Strafmaß aus. Trump bezeichnet alle gegen ihn gerichteten Verfahren als politisch motivierten "Missbrauch der Justiz als Waffe" und droht seinen Widersachern dafür mit Vergeltung.
C.Kreuzer--VB