-
Früherer französischer Premierminister Édouard Balladur gestorben
-
Türkei offen für Beitritte anderer Länder zu Verteidigungspakt mit Pakistan und Saudi-Arabien
-
Nach tödlichem Fährunglück vor Nordzypern: Behörden suchen nach 20 Vermissten
-
Merz warnt vor AfD-Sieg in Sachsen-Anhalt: "kein Experimentierfeld für Wutbürger"
-
Gwinn schießt FCB bei Comeback zum Sieg - auch Oberdorf zurück
-
Wadephul will Energiepartnerschaft mit Tunesien ausbauen
-
Behörden in Kiew wollen bei Luftalarm nicht mehr alles lahmlegen
-
Zahl der Toten nach Sturzflut im Himalaya auf 955 gestiegen - Rund 4500 Vermisste
-
Sturzflut im Grand Canyon: Zahl der Toten auf zwei gestiegen
-
"Zwei Stunden geschlafen": Hockey-Weltmeister in Köln empfangen
-
Sarg von verstorbenem norwegischen König Harald V.in Schlosskapelle gebracht
-
Putin und Xi betonen bei Gipfel in Kirgistan gute Beziehungen zwischen ihren Ländern
-
Messi beendet Nationalmannschaftskarriere
-
G20-Treffen: USA wollen den Iran wirtschaftlich isolieren
-
Frau fährt in Leipzig mit Auto auf Schulhof: Siebenjährige leicht verletzt
-
EU kritisiert von Serbien geplante Beisetzung mit Staatsehren des Kriegsverbrechers Mladic
-
Online-Modehändler Shein vor Börsengang mit 22,6 Milliarden Euro bewertet
-
Union will Grundsicherung für mit Haftbefehl Gesuchte beenden
-
Medien: Juve will Woltemade ausleihen
-
Naomi Watts erhält bei Filmfestival in San Sebastián Preis für Lebenswerk
-
Fiebich beim DBB-Team - Zolper und Hartmann gestrichen
-
Kritik an Israel und Russland: Spanien beklagt Verbreitung von "Falschinformationen" zu Ceuta
-
Cyberattacken auf Behörden und Firmen: Zwei Jugendliche unter Verdächtigen
-
Brandenburg: Dieselspur führt Polizisten zu Treibstoffdieb
-
Gipfel von Shanghai-Organisation: Putin und Xi in Kirgistan zusammengekommen
-
"Alarmstufe Rot": Pflegekassen droht ab Oktober das Geld auszugehen
-
Erstmals seit Wochen wieder Angriffe der USA und des Iran - Teheran meldet zwei Tote
-
Für bis zu 145 Millionen: Liverpool holt PSG-Star Barcola
-
Tödliche Schüsse nach Rave in der Schweiz: 43-jähriger Verdächtiger gefasst
-
Inflation im August voraussichtlich bei 2,9 Prozent - Anstieg lediglich bei Energie
-
Brandenburg: Mann tötet 24-Jährige in Erkner auf offener Straße
-
EU-Kommission zieht die Schrauben an: Strengere Auflagen für ChatGPT
-
Deutschland genehmigt Einreise von Taliban-Vertretern - für "technische Fragen"
-
Leichter Anstieg: Inflation im August voraussichtlich bei 2,9 Prozent
-
Volkswagen: Arbeitnehmer enttäuscht von Vorstand - Gewerkschaft warnt vor Streiks
-
Drohnenvorfall in Leipzig: Reaktion der Bundesregierung lässt auf sich warten
-
Wetterdienst: Womöglich zweitwärmster Sommer seit Messbeginn in Deutschland
-
Verdächtiger nach Schüssen bei Rave in der Schweiz festgenommen
-
Mehr als 900 Tote und fast 5000 Vermisste nach Sturzflut in Nepal und Tibet
-
Konstantelias-Ersatz? BVB hat "einige Eisen im Feuer"
-
Nach Kritik von Bas: Merz hält an Plänen für Attestpflicht fest
-
Pixum-Gründer Attallah im Podcast: Wie digitale Bilder den Fotomarkt veränderten
-
Weniger USA, mehr UK: Ausländische Investitionen in Deutschland stark gestiegen
-
Voraussichtlich zweitwärmster Sommer seit Aufzeichnungsbeginn in Deutschland
-
PKK-Mitglied in Baden-Württemberg zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
Rekordablöse: Wamser wechselt von Bayer zu ManCity
-
Mindestens ein Toter und rund 15 Vermisste nach Sturzflut im Grand Canyon
-
DAK-Umfrage zu Longevity: Innerer Schweinehund bremst oft Aktivitäten
-
Alba Berlin besiegt Towers Hamburg mit 89:83
-
EU-Kommission: ChatGPT fällt unter strengere EU-Regeln
US-Drohneneinsätze unter Nutzung von Ramstein beschäftigen Bundesverfassungsgericht
Eine mögliche Mitverantwortung Deutschlands für US-Drohneneinsätze ist am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt worden. In Karlsruhe ging es um eine Verfassungsbeschwerde von zwei Männern aus dem Jemen, die nach ihren Angaben einen Drohnenangriff mit mehreren Toten in ihrem Heimatort miterlebt hatten. Für solche Einsätze nutzt das US-Militär seinen Luftwaffenstützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz. (Az. 2 BvR 508/21)
Das Gericht muss grundsätzliche Fragen beantworten, bei denen es auch um die Beziehung Deutschlands zu verbündeten Staaten geht. Die Beschwerdeführer sehen ihr Grundrecht auf Leben verletzt. Sie wollen erreichen, dass Deutschland sie vor Drohnenangriffen schützt, nachforscht und gegebenenfalls bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts drängt. Die Frage, ob mit den Drohnenangriffen tatsächlich Völkerrecht verletzt wird, wurde am Verfassungsgericht nicht geklärt.
Die Jemeniten argumentieren, dass Deutschland eine Mitverantwortung für die Drohneneinsätze trage, weil Ramstein ein wichtiger Datenknotenpunkt für das US-Militär ist. Die Drohnen starten zwar nicht von Ramstein aus und werden auch nicht von dort aus gesteuert. Daten werden aber von den USA per Kabel nach Ramstein geleitet und von dort werden Signale über eine Satellitenrelaisstation weitergefunkt. Ramstein sei damit zentral für die Einsätze, geben die Beschwerdeführer an.
Auch gegenüber Bündnispartnern müsse die Bundesregierung "klar und nachdrücklich auf die Einhaltung der humanitär-völkerrechtlichen Prinzipien hinwirken und hierfür effektive Maßnahmen ergreifen", sagte Anwalt Andreas Schüller vor Gericht.
Dieses soll entscheiden, ob Deutschland überhaupt mitverantwortlich sein kann für mögliche Völkerrechtsverstöße anderer Staaten im Ausland - und somit in solchen Fällen zum Schutz von Ausländern im Ausland eingreifen muss. Wichtig dabei ist ein Bezug zum deutschen Staatsgebiet.
Unklar ist, ob dieser Bezug eng genug ist, wenn es nur um Datenübertragung geht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, an das sich die Jemeniten zuvor gewandt hatten, sah das nicht so. Nachdem es die Klage im November 2020 abgewiesen hatte, zogen die Männer vor das Verfassungsgericht.
Dieses hatte im Mai 2020 in einem anderen Fall entschieden, dass die deutsche Staatsgewalt auch dann an die Grundrechte gebunden bleibt, wenn sie außerhalb des deutschen Staatsgebiets tätig ist. Damals ging es um die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst.
Auch im aktuellen Fall geht es um Ausländer in anderen Staaten. Allerdings liegt die Sache etwas anders, weil die Bundesrepublik nicht direkt beteiligt ist. Der Bundesregierung geht die Beschwerde der Jemeniten zu weit. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Thomas Hitschler (SPD), argumentierte vor Gericht mit Sicherheitsbedenken.
Müsste die Bundesregierung gegenüber Verbündeten wegen deren Verhaltens im Ausland intervenieren, würde das die Bündnisfähigkeit Deutschlands nachhaltig belasten, sagte er. Die Sicherheit Deutschlands hänge aber maßgeblich von der Zusammenarbeit mit Partnern in Nato und EU ab.
Nach Angaben der Bundesregierung versicherten die USA, dass Drohnen von Deutschland aus nicht gestartet, gesteuert oder befehligt würden und dass die US-Streitkräfte bei ihren Aktivitäten geltendes Recht einhielten. Deutschland und die USA seien in einem "fortlaufenden und vertrauensvollen Dialog" zur Nutzung von Ramstein, erklärte das Verteidigungsministerium.
In der Verhandlung wurde auch diskutiert, ob die Bundesregierung schon bei Anhaltspunkten für Völkerrechtsverletzungen etwas unternehmen muss - oder ob es überhaupt erst dann eine Pflicht zum Nachforschen geben könnte, wenn solche Rechtsverstöße regelmäßig stattfinden oder konkret zu erwarten sind.
Das humanitäre Völkerrecht schützt in bewaffneten Konflikten zwar Zivilisten, die nicht angegriffen werden dürfen. Allerdings verbietet es nicht, dass bei Attacken auf militärische Ziele auch Zivilisten als sogenannter ziviler Kollateralschaden getötet werden, wie Gerichtsvizepräsidentin Doris König ausführte.
Umstritten ist dabei, wer als Zivilist gilt und ob beispielsweise Mitglieder von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen oder Informanten für Geheimdienste dazu gehören. Außerdem ging es in Karlsruhe um die Frage, ob Drohnen das Risiko für die Verletzung von Zivilisten erhöhen. Dazu befragte das Gericht auch Sachverständige. Ein Urteil gab es am Dienstag noch nicht, es fällt meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
B.Baumann--VB