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Kabinett will neue Regeln für Datenspeicherung und Überwachung beim BKA
Die Bundesregierung will die Arbeit des Bundeskriminalamts (BKA) in der Verbrechensbekämpfung teilweise neu regeln. Zwei am Mittwoch vom Kabinett verabschiedete Vorschläge für den Bundestag betreffen die Speicherung von Daten von Beschuldigten sowie die Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen. Damit sollen Urteile des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden.
Der erste Gesetzentwurf soll die Speicherung von Daten eines Beschuldigten neu regeln. Das Bundesverfassungsgericht hatte verlangt, dass Daten nur dann vorsorglich gespeichert werden dürfen, wenn die Ermittlungsbehörden eine sogenannte Negativprognose erstellt haben. Das heißt, dass davon ausgegangen wird, dass der oder die Beschuldigte künftig weitere Straftaten begeht. Zudem soll die Speicherdauer neu geregelt werden.
Der zweite Gesetzentwurf sieht strengere Regeln für die Überwachung von Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen vor. Diese setzt künftig voraus, dass die Maßnahme auch gegenüber der oder dem Terrorverdächtigen selbst zulässig wäre. Auch dafür ist die Grundlage eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Diese Gesetzesänderung bedarf neben der Zustimmung des Bundestags auch die des Bundesrats.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mahnte an, dass die Regierung dem Bundeskriminalamt weiterhin "schlagkräftige Instrumente im Kampf gegen Terrorismus und schwere und organisierte Kriminalität" an die Hand geben müsse. Die im Kabinett beschlossenen Gesetzentwürfe beinhalteten nun die vom Verfassungsgericht eingeforderten Gesetzes-Konkretisierungen. "Da das Bundesverfassungsgericht eine kurze Frist bis Ende Juli 2025 gesetzt hat, sollten diese Gesetzentwürfe zügig beraten werden", erklärte Faeser.
T.Suter--VB