-
Rekordverkauf perfekt: Ansah verlässt Union Berlin
-
Peseschkian: Iran wird Verpflichtungen aus Vereinbarung wieder erfüllen - wenn USA es tun
-
Nach zehn Monaten auf See: Crew der "USS Abraham Lincoln" geht in Thailand von Bord
-
Spannungen mit Hegseth: US-Verteidigungsstaatssekretär Driscoll reicht Rücktritt ein
-
Japans Regierung lockert Regelung für Überstunden - Harte Kritik von Gewerkschaften
-
Letzte Verteidigungswelle: Neue Anklage gegen jugendliche Rechtsextremisten
-
Berichte: Bundesregierung vermutet Russland hinter Drohnenvorfall von Leipzig
-
Umwelthilfe: Politikerinnen und Politiker nutzen wieder stärker Verbrenner-Autos
-
Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berliner Tiergarten zerstört
-
EU setzt Fleischimporte aus Brasilien wegen Antibiotika-Regeln aus
-
Frankreich: Politiker würdigen verstorbenen früheren Premierministers Balladur
-
Erneut 22 Männer nach Afghanistan abgeschoben
-
Hoffnung für das DBB-Team: Nyara Sabally im Training
-
Privates Bahn-Unternehmen Velvet erhält Lizenz in Frankreich
-
Preise für Werbung: US-Behörde und 22 Bundesstaaten klagen gegen Amazon
-
Umfrage nach Tod von Harald V.: Rückhalt für Monarchie in Norwegen gewachsen
-
In Frankreich werden Abgaben für Wegwerfmode von Onlinehändlern fällig
-
HSV holt El Ouahdi aus Genk
-
Mann in Mönchengladbach soll Schwägerin getötet haben - Ehefrau in Lebensgefahr
-
Bundesregierung will Einkommensteuerreform am Mittwoch beschließen
-
Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Großes Interesse an Briefwahl
-
Leipzig verpflichtet Stürmer Guiu
-
Fast-Fashion-Händler Shein legt schwaches Börsendebüt in Hongkong hin
-
30 Jahre nach der Tat: Ex-Gang-Boss wegen Mordes an US-Rapper Tupac Shakur schuldig gesprochen
-
Verkauf des Berliner Luxushotels Adlon vorerst geplatzt - Neuer Versuch angestrebt
-
Mieterbund: Steigende Wohnkosten belasten Mehrheit der Mieter
-
Bayern mit Urbig - Musiala vor Comeback
-
Pro Asyl kritisiert Einreisevisa für Taliban - besorgte Äußerungen auch aus SPD
-
Frech und mutig: Vor 50 Jahren feierte Biene Maja Premiere in deutschem Fernsehen
-
Chinesische Staatsmedien: Gedenkfeiern für Sturzflut-Opfer in Tibet abgehalten
-
Preise für Werbung: US-Behörde und 22 Bundesstaaten verklagen Amazon
-
Hausbewohner jagt Marder: Schreie rufen in Niedersachsen Polizei auf den Plan
-
Länderparlamente: Ein Drittel der Abgeordneten sind Frauen
-
China: Leistung von Solaranlagen erstmals höher als Leistung von Kohlekraftwerken
-
Taxifahrer prallt gegen Baumstumpf: Eine Tote und ein Schwerverletzter
-
Zahl der Todesopfer nach Sturzflut im Himalaya auf mehr als 1000 gestiegen
-
NFL: Deutsches Quintett im Practice Squad
-
Dobrindt warnt Koalition vor Auswechslung von Spitzenpersonal nach Landtagswahl
-
Hoeneß über Messi-Abschied: "Total richtig"
-
Oberdorf nach Comeback: "Habe es echt vermisst"
-
"Dirigent" Wawrinka verabschiedet sich von der Grand-Slam-Bühne
-
Schwaches Börsendebüt von Online-Händler Shein in Hongkong
-
Gebeine Ottos des Großen werden in Magdeburger Dom feierlich beigesetzt
-
Deutsche-Post-Konzern wird in DHL umbenannt
-
Apple-Chef Tim Cook übergibt an seinen Nachfolger John Ternus
-
Steinmeier trifft deutschsprachige Staatsoberhäupter in Österreich
-
EU-Verteidigungsminister beraten über Unterstützung der Ukraine und Weltraumstrategie
-
Trauernde können sich am Sarg von Norwegens König Harald V. verabschieden
-
G20-Treffen: Klingbeil irritiert über Teilnahme Russlands - Weißes Haus verteidigt Einladung
-
Oberstes US-Gericht erlaubt Weiterbau von Trumps Ballsaal bis auf Weiteres
In NS-Zeit zwangsenteignetes Grundstück muss trotz Verschenkens zurückgegeben werden
Ein Grundstück in Brandenburg, das im Nationalsozialismus zwangsweise enteignet wurde, muss zurückgegeben werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch die Revision der Familie zurück, die aktuell in dem Haus lebt. Es spielt demnach keine Rolle, dass die Mutter das Grundstück 1993 ihrer Tochter schenkte. (Az. 8 C 12.23)
In den 30er Jahren gehörte das Grundstück zwei jüdischen Frauen. 1939 mussten sie es zwangsweise verkaufen. Der Großvater der Klägerin kaufte es und vererbte es weiter. Im Jahr 1992 beantragte die Jewish Claims Conference, die Rechtsnachfolgerin der ursprünglichen Eigentümerinnen, die Rückübertragung. Die 1951 gegründete Jewish Claims Conference ist ein Zusammenschluss mehrerer jüdischer Organisationen, die sich für die Entschädigung der Opfer von NS-Verbrechen einsetzen.
1993 schenkte die Mutter der Klägerin ihr das Haus, behielt sich aber ein lebenslanges Wohnrecht vor. Die Klägerin zahlte dafür Wasser, Abwasser, Strom und Heizung und verpflichtete sich dazu, ihre Mutter zu pflegen. Zwei Jahre später schenkte sie einen Teil des Grundstücks ihrem Sohn, dem Kläger.
2017 wurde das Eigentum an die Jewish Claims Conference rückübertragen. Die Familie klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder, hatte dort aber im vergangenen Jahr keinen Erfolg. Daraufhin zogen Mutter und Sohn vor das Bundesverwaltungsgericht. Nun scheiterten sie auch dort.
Wenn ein Grundstück unentgeltlich weitergegeben wurde, schließt das die Rückübertragung nicht aus, wie das Bundesverwaltungsgericht entschied. Auch eine Schenkung gegen geringe Gegenleistungen wie die hier vereinbarte gilt demnach als unentgeltlich. Die Übernahme der Nebenkosten und der Pflege sei niedrig im Verhältnis zum Wert des Grundstücks.
Bei einer solchen Schenkung ist die Lage dem Bundesverwaltungsgericht zufolge eine andere, als wenn das Grundstück verkauft wurde und den Berechtigten der Erlös zusteht.
F.Fehr--VB