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Bericht: BKA soll künftig heimlich Wohnungen betreten und durchsuchen dürfen
Das Bundesinnenministerium will dem Bundeskriminalamt (BKA) einem Medienbericht zufolge die Befugnis geben, künftig heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen. Der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes umfasse daher "die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung", hieß es am Mittwoch im Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das Bundesinnenministerium wollte sich zu Details des Gesetzentwurfs zunächst nicht äußern.
Das BKA habe "eine zentrale Position als Zentralstelle der Polizeibehörden in Deutschland in der Strafverfolgung und bei der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus", sagte ein Ministeriumssprecher in Berlin. Er verwies insbesondere auf Bedrohungen durch den islamistischen Terrorismus. "In dem Zuge ist es aus unserer Sicht völlig selbstverständlich, dass die Sicherheitsbehörden entsprechende Befugnisse haben müssen, um dem begegnen zu können", sagte er weiter.
Laut den RND-Zeitungen enthält der Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes "die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen" etwa für das Anbringen von Spähsoftware auf Desktops oder Smartphones sowie auch die Befugnis "zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen". Diese Instrumente sollten jedoch nur unter sehr hohen Hürden als letztes Mittel und allein zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden können, hieß es weiter.
Der Sprecher des Innenministeriums sagte dazu, die Gesetzespläne befänden sich "noch in sehr frühen regierungsinternen Abstimmungen". Diese gelte es abzuwarten. Daher könne er sich "an dieser Stelle nicht zu Details weiter äußern".
Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sprach gegenüber den RND-Zeitungen von "ernsten Zeiten". Das BKA brauche "moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel". Gleichzeitig sei "völlig klar, dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geben kann". Das Bundesverfassungsgericht habe gerade beim Thema Lauschangriff und Umgang mit technischen Geräten klare Vorgaben gemacht. Unter diesem Gesichtspunkt sei der Gesetzentwurf zu prüfen.
Kritisch zu den laut Bericht geplanten zusätzlichen Befugnissen äußerte sich der Deutsche Journalistenverband (DJV). "Davon sind alle Journalistinnen und Journalisten betroffen, die in sicherheitssensiblen Bereichen recherchieren“, warnte der DJV- Bundesvorsitzende Mika Beuster. Es drohe der Informantenschutz auf der Strecke zu bleiben. "Heimliche Einbrüche erinnern an die Methoden von Polizeistaaten, aber nicht von freiheitlichen Demokratien", kritisierte Beuster.
Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Sie muss einen entsprechenden Antrag dann der Staatsanwaltschaft vorlegen, die ihn wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der Betroffene muss informiert werden. Ausnahmen sind lediglich bei Gefahr im Verzug möglich.
T.Egger--VB