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Bund fördert Qualität von Kitas mit vier Milliarden
Vier Milliarden Euro stellt der Bund den Ländern in den kommenden zwei Jahren zur Verfügung, um für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung zu sorgen. Wie das Bundesfamilienministerium am Mittwoch mitteilte, beschloss das Kabinett am Dienstag im Umlaufverfahren den Entwurf für ein weiterentwickeltes Kita-Qualitätsgesetz. Die Länder sollen die Mittel einsetzen, um unter anderem einen guten Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen sicherzustellen und die sprachliche Bildung besser zu fördern.
Als Schwerpunkt sollen die Länder in die Gewinnung qualifizierter Fachkräfte investieren. Denn "Fachkräfte sind einer der größten, wenn nicht der größte Engpass für den stabilen Kita-Betrieb", betont das Familienministerium. Ziel des Gesetzes insgesamt ist es demnach, die Qualität der Kindertagesbetreuung in den Ländern zu erhöhen und die unterschiedlichen Qualitätsniveaus nach oben anzugleichen.
In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2025. Es wäre die dritte Weiterentwicklung des Kita-Qualitätsgesetzes, das ursprünglich im Januar 2023 in Kraft trat.
"Es ist wichtig, dass es trotz knapper Kassen gelungen ist, für die kommenden zwei Jahre wieder rund vier Milliarden Euro für die Kitas bereitzustellen - wie auch schon 2023 und 2024", erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne). Insgesamt acht Milliarden Euro kämen damit der Kita-Qualität hierzulande zu Gute kommen - "ein starkes Signal", so Paus.
"Ob Kinder in München, in Halle oder Gelsenkirchen aufwachsen: unser Ziel sind gleichwertige Standards bei der frühkindlichen Bildung in allen Kitas." Die Investitionen in die frühe Bildung seien zentral für den Bildungserfolg der Kinder, betonte die Ministerin.
Bund und Länder hatten sich in einer Erklärung vom März darauf verständigt, die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter voranzubringen. Anders als im Ampel-Koalitionsvertrag vorgesehen, legt der nun vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf aber keine bundeseinheitlichen Standards für die Kitas fest. Aus Kreisen des Bundesfamilienministeriums war zu hören, dass die Länder signalisiert hätten, dass dies noch nicht realisierbar sei. Grund seien sehr unterschiedliche Ausgangsvoraussetzungen.
D.Schlegel--VB