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Gedenken in Nagasaki an Opfer des Atombomben-Abwurfs ohne US-Botschafter
Im japanischen Nagasaki ist des Atombomben-Abwurfs auf die Stadt durch die USA vor 79 Jahren gedacht worden. Bei der Gedenkzeremonie äußerte Nagasakis Bürgermeister Shiro Suzuki am Freitag angesichts der Konflikte in der Ukraine und im Gazastreifen seine Sorge um den Weltfrieden. Wegen des Ausschlusses Israels von der Gedenkfeier - auf den Suzuki nicht einging - nahm erstmals kein US-Botschafter daran teil.
Am 9. August 1945, drei Tage nach dem Abwurf einer ersten Atombombe über der Stadt Hiroshima, hatte ein Flugzeug der US-Luftwaffe eine Atombombe über Nagasaki abgeworfen. Unmittelbar danach und in der Folgezeit starben durch die radioaktive Strahlung etwa 74.000 Menschen.
Die Botschafter der USA und Großbritanniens, Rahm Emanuel und Julia Longbottom, blieben der Veranstaltung wegen des Ausschlusses Israels fern. Stattdessen nahmen beide westliche Diplomaten gemeinsam mit ihrem israelischen Kollegen Gilad Cohen an einer Gedenkfeier in einem buddhistischen Tempel in der Hauptstadt Tokio teil. In Nagasaki wurden ihre Länder nach Angaben der jeweiligen Botschaften durch weniger hochrangige Diplomaten vertreten.
Der Ausschluss Israels in diesem Jahr hatte zuvor zu diplomatischen Irritationen geführt. Bürgermeister Suzuki hatte den Schritt mit dem Bemühen begründet, vor dem Hintergrund des Gaza-Krieges jegliche Störung der Zeremonie zu vermeiden.
US-Botschafter Rahm Emanuel wies dieses Argument am Freitag zurück. "Ich denke, es war eine politische Entscheidung und keine, die auf Sicherheit basiert, angesichts der Tatsache, dass der Regierungschef (Japans) anwesend ist", sagte der US-Diplomat nach der Zeremonie in dem Tokioter Tempel. Die Brüskierung bedeute "eine moralische Gleichsetzung zwischen Russland und Israel".
Dabei sei Russland ein Land, das "einmarschiert" sei, sagte Emanuel mit Blick auf Moskaus Angriffskrieg in der Ukraine. Israel hingegen sei "Opfer einer Invasion" gewesen. Seine Anwesenheit in Nagasaki hätte bedeutet, dass er "diese politische Entscheidung und diesen politischen Akt respektiert". Dies könne er jedoch "nicht guten Gewissens tun".
S.Spengler--VB