-
Selenskyj lanciert ersten Gipfel der Karpaten-Länder
-
Europarats-Plattform bezeichnet Wahl in Russland als "Scheinwahl"
-
Davis Cup: Zverev macht den Auftakt gegen Dodig
-
Schwedens Oppositionschefin Andersson erklärt sich zur Bildung einer Regierung bereit
-
Demografischer Wandel schlägt zu: Schülerzahl erreicht Höchststand bereits 2029
-
Ex-OpenAI-Forscher: "Wir müssen die KI-Entwicklung im Wesentlichen abschalten"
-
Warren Buffett legt Verwaltungsratsvorsitz seiner Investmentfirma nieder
-
Ceuta-Krise: An Stränden ausharrende Migranten in Zeltlager gebracht
-
Immer weiter: Ronaldo in Portugals Kader
-
Malaysias Ex-Regierungschef Najib darf Rest einer Haftstrafe im Hausarrest verbüßen
-
Armenischer Regierungschef Paschinjan mit Hessischem Friedenspreis ausgezeichnet
-
Rechtsextremer Zemmour tritt bei Frankreichs Präsidentschaftswahl an
-
Abgestürzte Drohne: Bundesanwaltschaft prüft möglichen Zusammenhang mit Leipzig
-
Anthropic: KI wird zunehmend für Entwicklung neuer KI-Systeme eingesetzt
-
Prinz Harry absolviert ersten öffentlichen Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
Bremen feiert Tag der Deutschen Einheit mit mehr als 550 Veranstaltungen
-
CDU-Generalsekretärin: Bis zu 25 Cent Entlastung beim Spritpreis
-
Weitere Rückendeckung aus der CDU für Merz vor wegweisenden Wahlen am Sonntag
-
Brunner erstmals im U21-Kader - auch Tresoldi dabei
-
Klingbeil: Europa muss bei Künstlicher Intelligenz "schnell handeln"
-
Russland wählt neues Parlament inmitten des Ukraine-Kriegs
-
Bundeswehr liegt bei Personalaufwuchs im Plan
-
Spritpreise: Klingbeil nicht grundsätzlich gegen Senkung der Mehrwertsteuer
-
Klingbeil will engere Partnerschaft mit Kanada "zügig angehen"
-
"Großes Abenteuer": Pierce Brosnan denkt mit 73 Jahren nicht an den Ruhestand
-
Hohe Spritpreise dominieren Debatten vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
-
"Er sollte weg": Watzke fordert Infantino-Ablösung
-
Fehlende Briefwahlstimmen: Ermittlungen gegen Bürgermeisterkandidaten eingestellt
-
Dieselpreis steigt auf weiteren Rekordwert - Benzinpreis leicht gesunken
-
Kommunen und Handwerk erinnern Regierung vor Wahlen an ihre Verantwortung
-
Überstunden-Urteil: Gewerkschaften fordern Handeln gegen Überlastung von Lehrkräften
-
E-Bike-Fahrer stirbt in Thüringen bei Unfall mit Polizeiauto
-
Finanzminister Klingbeil pocht auf EU-weite Übergewinnsteuer
-
Leiche von drittem Todesopfer nach Sturzflut im Grand Canyon geborgen
-
Kinderschutzbund gegen pauschale Zugangsbeschränkungen bei Social Media
-
Prien hält Umgang mit digitalen Medien in der Gesellschaft für fahrlässig
-
Wohnungsbau: Auch im Juli mehr Baugenehmigungen erteilt - Anstieg aber gering
-
BSW-Gründerin Wagenknecht macht Brandmauer für AfD-Höhenflug mitverantwortlich
-
Australien verschärft Regeln: Touristen droht bei Überschreiten von Visum-Dauer Abschiebehaft
-
"NYT"-Klage gegen KI-Firmen: Nutzung von Artikeln "unfassbarer Diebstahl"
-
Allen überragt: Bills schlagen Lions trotz starkem St. Brown
-
Lys scheitert im Achtelfinale von Sao Paulo
-
Zahl überschuldeter Menschen steigt - Alleinerziehende besonders betroffen
-
DFB-Ausbootung nagt an Baumann: "Gefällt mir nicht"
-
Rankel als Eisbären-Cheftrainer? "Wäre zu früh gekommen"
-
Freiburger Klopp-Geschichten: Hund, Sofa, Rückruf, Opa
-
Klopp über Wirtz: "Einfach Flo sein"
-
Werner Herzog wird bei Filmfestival in San Sebastián für sein Lebenswerk geehrt
-
EU-Finanzminister beraten in Dublin
-
Pistorius nimmt in Texas ersten F-35-Kampfjet für Bundeswehr in Empfang
Staatsfolter in Syrien: BGH bestätigt lebenslange Haft für Geheimdienstmitarbeiter
Die lebenslange Freiheitsstrafe für einen früheren syrischen Geheimdienstmitarbeiter wegen Staatsfolter ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte ein entsprechendes Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) von Anfang 2022, wie er am Montag in Karlsruhe mitteilte. Der Offizier war 2014 nach Deutschland eingereist und später wegen seiner Beteiligung an schweren Gewalt- und Sexualverbrechen in einem von ihm geleiteten Gefängnis in Syrien zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. (Az. 3 StR 454/22)
Hintergrund der Staatsfolter war die gewaltsame Zerschlagung von Protesten in Syrien durch die syrischen Sicherheitsbehörden ab April 2011. Nach der Anordnung der Regierung unter Staatspräsident Bashar al-Assad, die Protestbewegung gewaltsam im Keim zu ersticken, wurden Tausende Menschen festgenommen, gefoltert und teilweise getötet.
Das OLG sah als erwiesen an, dass der frühere Geheimdienstmitarbeiter für die Führung des Gefängnisses in der syrischen Hauptstadt Damaskus zuständig war. Demnach waren zwischen April 2011 und September 2012 mindestens 4000 Häftlinge in dem Gefängnis inhaftiert. In dieser Zeit habe es nahezu keine Vernehmung ohne Folter gegeben. Mindestens 27 Menschen starben wegen der Folter und der desolaten Haftbedingungen, darunter auch ein Kind.
Der frühere Geheimdienstmitarbeiter trug dabei wesentlich zur Aufrechterhaltung der Folterpraktiken bei. Folter und Gewaltanwendung bis hin zu sexuellen Übergriffen waren gewollt, um Inhaftierte einzuschüchtern und Aussagen zu erpressen, wie das OLG feststellte. Todesfälle nahm der Mann als Folge der Misshandlungen und der Haftbedingungen in Kauf.
Verurteilt wurde der frühere Geheimdienstmitarbeiter wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Konkret handelte es sich laut Urteil um Tötung, Folter, schwerwiegende Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in Tateinheit mit Mord und weiteren Delikten.
Der Angeklagte hatte Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil und nahm den Angaben zufolge geringe Änderungen mit Blick auf die Sexualstraftaten vor, die jedoch die lebenslange Freiheitsstrafe nicht beeinflussten. Rechtsfehler sah der BGH keine. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.
D.Schaer--VB