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Freisprüche in Prozess um Coronaausbruch mit 17 Toten in hessischem Pflegeheim
Im Prozess um einen Coronaausbruch mit 17 Toten in einem hessischen Pflegeheim hat das Landgericht Hanau drei angeklagte Mitarbeiter des Seniorenheims am Donnerstag freigesprochen. Das Gericht habe nicht davon ausgehen können, dass die Bewohner im Stich gelassen worden seien, sagte eine Gerichtssprecherin. Angeklagt waren zwei Männer und eine Frau wegen Aussetzung.
Laut Urteil war das Gebäude demnach für die während der Pandemie vorgegebene Trennung der Bewohner ungeeignet. Im Verlauf des Verfahrens sei auch die Staatsanwaltschaft von ihren Vorwürfen abgerückt und habe letztlich auf Freispruch plädiert. Die Anklage hatte den Mitarbeitern zunächst vorgeworfen, zwischen September und Dezember 2020 die in ihrer Obhut stehenden Pflegebedürftigen in einer hilflosen Lage im Stich gelassen zu haben.
Sie waren demnach als leitende Angestellte für die Organisation des Heimbetriebs und die Pflege der Bewohner zuständig. Der Vorwurf lautete, dass sie die Bewohner durch mangelnde Organisation der empfohlenen Präventions- und Hygienemaßnahmen einem gesteigerten Infektionsrisiko ausgesetzt hätten. In der Folge hätten sich alle 64 Bewohner infiziert. 17 davon starben.
C.Kreuzer--VB