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Protestcamp zu gescheitertem Verkehrsversuch in Gießen muss auf Parkplatz ausweichen
Ein Protestcamp zu einem gescheiterten Verkehrsversuch auf einer zentralen Ringstraße in Gießen muss auf einen Parkplatz ausweichen. Die von der Stadt verfügte Verlegung um etwa 50 Meter sei rechtmäßig, teilte der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am Freitag mit. Umweltaktivisten scheiterten damit mit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vorinstanz. (Az.: 2 B 1353/23)
Der VGH hatte Ende August den Verkehrsversuch der mittelhessischen Stadt gestoppt. Die Stadt darf demnach keine zweispurige Fahrradstraße auf einer zentralen Ringstraße in der Innenstadt einrichten. Damit wollte die Stadt auf dem Anlagenring um die Innenstadt die Verkehrsführung in mehreren Abschnitten umfassend ändern. Das Gericht gab Anwohnern Recht, die dagegen geklagt hatten.
Umweltaktivisten richteten daraufhin ein bei der Stadt angemeldetes Protestcamp für die Fortführung des Verkehrsversuchs ein, das ursprünglich bis zum 30. September bleiben sollte. Die Aktivisten wollten es dann bis zum 20. Oktober verlängern. Die Stadt kam dieser Anmeldung nach, verlegte den Protestort aber auf einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe. Den Eilantrag gegen diese Entscheidung lehnten die Richter am Verwaltungsgericht ab, was der VGH nun bestätigte.
Zwar habe das Versammlungsthema einen unmittelbaren Bezug zum Versammlungsort, weil die Sperrung der vom Camp belegten Straße für den motorisierten Verkehr Gegenstand des Rechtsstreits um den Verkehrsversuch war. Die gegen den erlaubten Kraftfahrzeugverkehr gerichtete absichtliche Blockade einer Straße durch das Camp gehe aber weit über das unvermeidliche Maß der Sicherheitsbeeinträchtigung hinaus. Durch den gerichtlichen Stopp des Verkehrsversuchs sei die Stadt zudem verpflichtet gewesen, die betroffene Straße auch wieder für den Kraftfahrzeugverkehr frei zu machen.
Im Zuge des gescheiterten Verkehrsversuchs hatte die Staatsanwaltschaft Ende September ein Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Alexander Wright (Grüne) eingeleitet. Es bestehe der Anfangsverdacht der Untreue, teilten die Ermittler mit. Er soll trotz des Stopps durch das Verwaltungsgericht Gießen den Verkehrsversuch fortgeführt und dadurch der Stadt einen Vermögensnachteil durch erhöhte Rückbaukosten zugefügt haben. Die Ermittler durchsuchten Räumlichkeiten der Stadt Gießen und beschlagnahmten dort Unterlagen und Speichermedien.
G.Schmid--VB