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Bundestag verschiebt Abstimmung über Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern
Der Bundestag hat am Donnerstag kurzfristig das eigentlich zur Abstimmung anstehende sogenannte Whistleblower-Gesetz von der Tagesordnung genommen. Grund sei, dass die Gespräche mit der Union fortgesetzt würden, hieß es am Nachmittag aus Kreisen der Ampel-Koalition. Ziel sei, möglicherweise doch eine einvernehmliche Regelung zu finden. Von der CDU/CSU-Fraktion hatte ein Antrag an den Bundestag vorgelegen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Das Gesetz soll das Risiko für Menschen senken, die auf Missstände in einer Firma oder Behörde hinweisen. Mit den Neuregelungen soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Deutschland ist dabei bereits erheblich in Verzug.
Der Bundestag hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf schon einmal beschlossen, dieser scheiterte aber im Februar im Bundesrat. Vor allem Länder mit CDU/CSU-Regierungsbeteiligung hatten Vorbehalte angemeldet. Sie machten unter anderem geltend, der Entwurf verursache hohe Kosten und viel Bürokratie. Deshalb gab es einen neuen Anlauf, diesmal aufgeteilt auf zwei Gesetze.
Das Hauptgesetz würde nach Auffassung der Bundesregierung nicht mehr der Zustimmung des Bundesrats bedürfen und könnte dort daher wohl nicht mehr gestoppt werden. Zustimmungspflichtig wäre dann nur noch das Ergänzungsgesetz. In den Gesprächen mit der CDU/CSU, die nun fortgesetzt werden, könnte die Aufteilung in zwei Gesetze auch wieder rückgängig gemacht werden.
J.Bergmann--BTB