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Konkurrierende AfD-Listen zu Bürgerschaftswahl in Bremen abgewiesen
Die AfD wird bei der Bremer Bürgerschaftswahl in rund zwei Monaten auf dem Gebiet der Stadt Bremen womöglich nicht wählbar sein. Der Bremer Wahlbereichsausschuss wies am Freitag zwei von zerstrittenen Lagern innerhalb der Partei eingereichte konkurrierende Wahllisten zurück, weil eine Partei laut Wahlgesetz nur mit einem Vorschlag antreten darf. AfD-Vertreter kündigten unmittelbar nach der Entscheidung Beschwerden und Klagen dagegen an.
Die Entscheidung gilt nur für den Bereich der Bremer Stadtgemeinde, der wesentlich größere und entscheidende von zwei Wahlbereichen bei Bürgerschaftswahlen im Bundesland Bremen. Im Wahlbereich Bremerhaven, wo die AfD nur eine Liste einreichte, darf sie dagegen antreten. Das entschied der für Bremerhaven zuständige separate Stadtwahlausschuss am Freitag parallel.
In Bremen wird am 14. Mai die Bürgerschaft neu gewählt, die dortige AfD ist seit langem tief zerstritten und durch interne Konflikte auch in ihrer Handlungsfähigkeit beeinträchtigt. Nach einer gescheiterten Vorsitzendenwahl hat der Landesverband keinen Vorsitzenden, lediglich einen Rumpfvorstand. Dessen Legitimität wird jedoch von einem selbsternannten Notvorstand bestritten, der ebenfalls für sich in Anspruch nimmt, die Landespartei rechtmäßig zu vertreten.
Die konkurrierenden Vorstände stellten auch die beiden konkurrierenden Wahllisten für den Bereich Bremen auf und reichten sie bei der Wahlleitung ein. In der AfD ist bislang nicht geklärt, wie die Situation aufgelöst werden könnte. So sieht sich der Bremer Notvorstand durch Beschlüsse des Landes- und des Bundesschiedsgerichts der AfD bestätigt, die ihn ausdrücklich anerkennen.
Die Schiedsgerichtsentscheidungen erkennen der Rumpfvorstand der AfD und der AfD-Bundesvorstand wiederum nicht an und bezeichnen sie als rechts- und satzungswidrig. Der Bundesvorstand erklärte ausdrücklich den Rumpfvorstand für vertretungsberechtigt. Die Sache beschäftigte auch schon die Landgerichte Bremen und Berlin.
Vor diesem Hintergrund sah sich der Bremer Wahlausschuss außerstande, eine der beiden Listen der AfD zuzulassen. Die Vorsitzende Carola Janssen sagte während der Sitzung am Freitag, eine Klärung der Frage, wer die Bremer AfD nach außen rechtmäßig vertrete, übersteige eindeutig die "begrenzten" Prüfkompetenzen des Ausschusses und wäre zudem verfassungswidrig.
Das Grundgesetz sichere Parteien vollkommene Autonomie auch hinsichtlich ihrer Organisation zu, betonte Janssen. Jedwede Entscheidung des Ausschusses zur Rechtmäßigkeit eines der beiden Vorstände würde dieses Prinzip verletzen. "Der Konflikt kann nur innerhalb der Partei gelöst werden." Der Ausschuss müsse sich auf seine Aufgabe konzentrieren, die Zulässigkeit von Wahlvorschlägen zu überprüfen. Das Einreichen von zwei Listen für eine Partei sei ein klarer Gesetzesverstoß und führe daher zur Ablehnung.
Unmittelbar nach der Entscheidung kündigten Vertreter der beiden konkurrierenden Vorstände an, gegen die Nichtzulassung ihrer Vorschläge vorzugehen. Der für den Bremer Rumpfvorstand sprechende stellvertretende Landesparteichef Sergej Minich erklärte, die Bremer AfD werde beim Landeswahlausschuss Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Die Liste von seinem Lager sei "ordnungsgemäß zustandegekommen", die zweite im Namen der AfD vorgelegte Liste habe "keinerlei Legitimität". Der Landeswahlausschuss soll sich demnach am kommenden Donnerstag damit befassen.
Parallel dazu kündigte der zur Gruppierung um den Notvorstand gehörende Bremer Bürgerschafts- und Bundestagsabgeordnete Frank Magnitz an, er und seine Mitstreiter würden den Weg vor die Verwaltungsgerichte einschlagen, um damit zu erreichen, die Zweifel an der Gültigkeit innerparteilicher Schiedsgerichtsurteile zu beseitigen. Details nannte er zunächst nicht.
Die AfD war bei der Bürgerschaftswahl im Mai 2019 auf 6,1 Prozent gekommen und anschließend in Fraktionsstärke ins Parlament eingezogen. Schon kurz darauf zerbrach ihre Fraktion aber im Zuge der bis heute anhaltenden heftigen internen Konflikte. In einer Umfrage zur Wahl im Mai lag die AfD zuletzt bei sieben Prozent.
C.Meier--BTB