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Geldstrafe in Prozess um tödlichen Corona-Ausbruch in Hildesheimer Pflegeheim
Im Prozess gegen eine ehemalige Pflegeheimmitarbeiterin aus Niedersachsen im Zusammenhang mit einem tödlichen Corona-Ausbruch ist die Beschuldigte am Mittwoch wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Das Landgericht in Hildesheim sah es einem Sprecher zufolge als erwiesen an, dass die Frau ihrem Arbeitgeber ein gefälschtes Impfzertifikat vorgelegt hatte, um trotz fehlender Immunisierung weiterhin arbeiten zu können.
Ursprünglich war die 46-Jährige in dem im Februar begonnenen Prozess auch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt gewesen. Aufgrund zweier von Sachverständigen erstellter Gutachten wurden diese Verfahren laut Gericht mit der Zustimmung der Staatsanwaltschaft aber bereits vor dem Urteil eingestellt. Es ließ sich demnach nicht mit der rechtlich erforderlichen Sicherheit nachweisen, dass die Angeklagte damals die tödliche Infektionskette in einem Hildesheimer Pflegeheim ausgelöst hatte.
Während des Ausbruchs in der Einrichtung in der niedersächsischen Stadt waren im November 2021 drei Heimbewohnerinnen im Alter zwischen 80 und 93 Jahren gestorben, bei einer von ihnen war die Coronainfektion dabei laut ursprünglicher Anklage todesursächlich. In den beiden anderen Fällen waren andere Ursachen nicht auszuschließen. Die Beschuldigte war damals nach früheren Ermittlerangaben trotz einer Coronainfektion in ihrer Familie zur Arbeit gegangen. Dabei war sie selbst bereits erkrankt, ohne es zu merken.
Vor dem Hintergrund der damaligen gesetzlichen Regelungen durfte die Frau trotz der ihrem Arbeitgeber bekannten Coronainfektion in ihrer Familie nur arbeiten, weil sie nach dessen Kenntnisstand geimpft war. Tatsächlich aber hatte sich die Frau mit gefälschten Impfnachweisen in einer Apotheke ein irreführendes Impfzertifikat verschafft und dieses in dem Heim vorgelegt.
Das Urteil folgte dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Trotzdem verzichtete die Angeklagte einem Gerichtssprecher zufolge unmittelbar nach der Urteilsverkündung auf Rechtsmittel. Damit wurde die Entscheidung sofort rechtskräftig.
O.Lorenz--BTB