-
"Peinlich" und "Skandal": Kritik an Auftritt von Audi-Chef in den USA reißt nicht ab
-
Vatikan: Papst Leo XIV. reist trotz Krebsoperation nach Südamerika
-
UN-Ermittler werfen Israel Verbrechen der "Auslöschung" im Westjordanland vor
-
Venezuela: Oppositionsführerin Machado zu Treffen mit Übergangspräsidentin bereit
-
"Letzte Warnung": DFB greift nach FCK-Randalen im Derby durch
-
Macron sieht weiteren "riskanten" Protest-Samstag voraus
-
KI-Unternehmen Anthropic warnt in Börsenprospekt vor Risiken
-
Geplante Jugendproteste: Warnungen vor Gewalt - und Verständnis für Anliegen
-
Ukraine nennt WM-Vergabe an Russland "skandalös"
-
Dobrindts Anti-Vergesellschaftungsgesetz: Linke hält Pläne für verfassungswidrig
-
Kein Nobelpreis: Trump beschimpft Norwegen unflätig
-
Parlamentswahl in Serbien: Studentenliste siegt - Vucic räumt Niederlage ein
-
Club-Schlägerei in London: Chris Brown kommt mit Bewährungsstrafe davon
-
Nach Kollision in Bremerhaven: Ermittlungen gegen Kapitän von Kreuzfahrtschiff
-
DTB-Team startet Davis-Cup-Mission mit Zverev und Struff
-
Wahlplakat mit Hitlergruß: Urteil gegen Brandenburger AfD-Abgeordneten rechtskräftig
-
Segelpartner auf offener See getötet: Lebenslange Haft für Berliner rechtskräftig
-
Zentralkomitee der KP tagt in China - Verschärfung der Disziplin geplant
-
Ab 1. Januar: Berliner Taxifahrer dürfen nicht mehr am BER warten
-
Lula gewinnt Präsidentenwahl in Brasilien - Bolsonaro erkennt Niederlage nicht an
-
Thüringen: Früherer Ministerpräsident Josef Duchac gestorben
-
"Peinlich": Auftritt von Audi-Chef Döllner in den USA schlägt weiter hohe Wellen
-
Steinmeier-Nachfolge: Unterstützung für Aigner aus Ländern - CDU wartet ab
-
Merz zu mehrtägiger Asienreise gestartet - Steinmeier reist parallel nach China
-
Regierungsbildung in Schweden erneut gescheitert
-
Geplante Jugendproteste: Innenpolitiker warnen vor Gewalt und Unterwanderung
-
DDR-Größe Weber im Alter von 61 Jahren verstorben
-
Russland will Angriffe trotz Gesprächen mit USA und Ukraine fortsetzen
-
Verzicht auf nicht zwingende Standards: Gesetzentwurf für einfacheres Bauen steht
-
Kreuzfahrt nach Kollision in Bremerhaven abgesagt - Sturmflutwarnung für Nordseeküste
-
Mutmaßlicher IS-Anhänger am Frankfurter Flughafen festgenommen
-
Stauprognose: Am Halloween-Wochenende ist mit vollen Autobahnen zu rechnen
-
Ifo-Institut: Stimmung in Firmen hellt sich weiter zum sechsten Mal in Folge auf
-
Debatte um Stromsteuersenkung: Rehlinger wirft Merz leere Versprechungen vor
-
DAK-Umfrage: Jeder fünfte Jugendliche inhaliert Einweg-E-Zigaretten
-
IG-Metall-Chefin: Auftritt von Audi-Chef in den USA "politisch inakzeptabel"
-
EU-Fischereiverbote: Rainer pocht auf Ausnahme für deutsche Ostsee-Fischer
-
Ifo-Institut: Stimmung in deutschen Unternehmen verbessert sich erneut
-
Tresoldi mit nächstem Dreierpack: "Immer etwas Besonderes"
-
Verzicht auf nicht zwingende Standards: Gesetzentwurf für einfacheres Bauen vorgelegt
-
Nach Kollision in Bremerhaven: Kreuzfahrt für rund 2400 Passagiere abgesagt
-
Berlin: Eralp hält Bundesgesetz zu Vergesellschaftungen für verfassungswidrig
-
Japans Ex-Regierungschef Fukuda im Alter von 90 Jahren gestorben
-
Bestatterinnen fordern offeneren Umgang mit Tod und Trauer
-
Investitionsschutzgesetz: SPD-Innenpolitiker zweifelt an Verfassungsmäßigkeit
-
Düsseldorf installiert 18 Vielfalts-Ampelpärchen
-
Königin Letizia stürzt auf Fischerboot und bleibt unverletzt
-
Doppelpacker Mbappé: "Der Star war die Mannschaft"
-
Orkantief Manja verursacht zahlreiche Feuerwehreinsätze
-
NHL: Minnesota mit Sturm weiter auf Erfolgskurs
Soldat wegen Verweigerung von Coronaimpfung zu Geldstrafe verurteilt
Weil er eine Coronaimpfung verweigerte, hat das Amtsgericht Augsburg einen Soldaten am Mittwoch zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Bundeswehrangehörige soll 4500 Euro zahlen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann im November 2021 dem Befehl nicht nachgekommen war, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.
Gegen einen Strafbefehl wegen Gehorsamsverweigerung legte der Soldat Einspruch ein, daher musste vor dem Amtsgericht öffentlich über den Fall entschieden werden. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro plädiert hatte. Die Verteidigung forderte für ihren Mandanten einen Freispruch.
Bundeswehrsoldaten sind laut der Duldungspflicht im Soldatengesetz dazu verpflichtet, ärztliche Maßnahmen gegen ihren Willen vornehmen zu lassen, wenn sie "der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen". Geregelt ist dies in Paragraf 17a des Soldatengesetzes. Ausnahmen davon gibt es nur, wenn eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dagegen spricht.
M.Ouellet--BTB