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Rheinland-pfälzische Beamtin muss zu viel gezahlte Bezüge zurückzahlen
Eine rheinland-pfälzische Beamtin, die wissentlich zu hohe Bezüge bekam, soll diese laut einer Gerichtsentscheidung zurückzahlen. Das Land habe die Frau mehrfach auf die Vorläufigkeit ihres Grundgehalts hingewiesen, erklärte das Verwaltungsgericht Koblenz am Donnerstag. Daher müsse sie für die zu viel gezahlten Beträge haften. (Az.: 5 K 924/22 KO)
Die Klägerin war 2018 aus einer anderweitigen Beamtenposition in ein Beamtenverhältnis beim Land Rheinland-Pfalz gewechselt. Da ein Bescheid über die Stufenfestsetzung noch fehlte, legte das Land dem Grundgehalt eine vorläufige Erfahrungsstufe zugrunde. 2021 wurde die Stufe endgültig festgesetzt. Daraus folgte, dass der Frau knapp 4370 Euro zu viel gezahlt wurden. Das Geld forderte das Land zurück.
Die Richter wiesen die Klage der Beamtin gegen die Rückforderung ab und gaben dem Land Recht. Ihr habe sich aufdrängen müssen, dass ihrem Grundgehalt eine zu hohe Erfahrungsstufe zugrunde gelegt worden sei. Sie habe sich von vornherein nicht darauf verlassen dürfen, dass ihr die Bezüge endgültig ausgezahlt wurden.
F.Müller--BTB