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Staatsanwaltschaft sieht keinen Verdacht strafbaren Verhaltens durch Lindner
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft sieht "keinen Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens" durch FDP-Chef Christian Lindner in Verbindung mit einem Immobilienkredit. Die Abteilung für Korruptionsbekämpfung habe damit einen Prüfvorgang geschlossen, teilte die Behörde am Freitag mit. Anlass der Prüfung war, dass Lindner im Frühjahr ein schriftliches Grußwort für die Karlsruher BBBank verfasst hatte, bei der er auch einen Kredit für einen privaten Hauskauf aufgenommen hatte.
Über das Grußwort und den Kredit hatte zuerst der "Spiegel" berichtet. Auf Grundlage dieses Berichts leitete die Berliner Anklagebehörde eine Vorprüfung ein. Nur bei ausreichenden Anhaltspunkten für ein strafbares Verhalten wäre die Generalstaatsanwaltschaft dann zu Ermittlungen berechtigt gewesen.
Die Prüfung habe weder einen – "ohnehin fernliegenden" – Anfangsverdacht wegen Abgeordnetenbestechung noch wegen Vorteilsannahme ergeben, erklärte die Behörde nun. Es seien keine Hinweise dafür gefunden worden, dass an die Darlehensgewährung "die Erwartung der Einflussnahme auf künftige und/oder die Honorierung vergangener Dienstausübungen geknüpft gewesen wäre".
Lindner hatte bereits nach Bekanntwerden der Prüfung eine Verbindung zwischen seiner Immobilienfinanzierung und dem Grußwort von sich gewiesen. Es entbehre jeglicher Grundlage, dass "Dinge verheimlicht" worden seien, ließ er über seinen Anwalt erklären.
F.Pavlenko--BTB