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Bericht: Paus legt Konzept für Kindergrundsicherung vor
Das Konzept von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) für die geplante Kindergrundsicherung liegt offensichtlich vor. Wie die "Wirtschaftswoche" am Donnerstag berichtete, wurde von dem Ministerium ein Eckpunktepapier erarbeitet, um wie vorgesehen familienpolitische Leistungen zusammenzufassen und zu erhöhen.
Paus plant demnach einen "umfassenden Familienleistungsausgleich durch einen einkommensunabhängigen Garantiebetrag in gleicher Höhe für alle Kinder". Die Neuregelung sei "eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorgaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode", zitierte die "Wirtschaftswoche" aus dem Eckpunktepapier. Das Blatt verwies auf Schätzungen, wonach die Kindergrundsicherung zwischen acht und zehn Milliarden Euro kosten dürfte.
Ausdrücklich vorgesehen sei, "nicht nur das Leistungsniveau zu erhöhen, sondern auch mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf zu erreichen". Durch "vereinfachte Zugänge zur Leistung und durch die digitale Ausgestaltung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens" solle eine "hohe Inanspruchnahme" erreicht werden. Eine einfache Einkommensprüfung und die Bündelung von verschiedenen sozialpolitischen Leistungen solle die Antragstellung erleichtern.
Es war immer wieder kritisiert worden, dass das bestehende System der Familienförderung mit Dutzenden verschiedenen Leistungen und gesetzlichen Anspruchsgrundlagen zu kompliziert und bürokratisch sei. Aktuell leben rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, davon 1,6 Millionen trotz Erwerbstätigkeit der Eltern. Das betrifft rund jedes fünfte Kind.
Die neue Kindergrundsicherung soll dem Bericht zufolge aus zwei Komponenten bestehen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag als Nachfolgeregelung für das heutige Kindergeld und einem altersgestaffelten Zusatzbeitrag, der vom Einkommen des Kindes und der Eltern abhängt.
Der Garantiebetrag solle ab 2025 mindestens der Höhe des dann geltenden Kindergeldes entsprechen. Derzeit sind dies 250 Euro pro Kind. Eingerechnet werden sollen auch heutige Leistungen wie steuerliche Kinderfreibeträge, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe für Kinder und Leistungen auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Um die Rechtsposition der Kinder und Jugendlichen zu stärken, soll der Garantiebetrag nicht mehr für den Bedarf der Eltern herangezogen werden können, auch wenn der existenzsichernde Bedarf von Jugendlichen durch eigenes Einkommen gedeckt wird. Werden Kinder volljährig und ziehen aus der elterlichen Wohnung aus, sollen sie den Garantiebetrag künftig direkt erhalten.
Paus sprach laut "Wirtschaftswoche" von einem "wirksamen Instrument der Armutsprävention und Armutsbekämpfung". Das Gesetzgebungsverfahren solle gemäß den Plänen der Ministerin nach der Sommerpause beginnen.
J.Horn--BTB