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Lebenslange Haft nach Prozess um verdurstetes jesidisches Mädchen rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die lebenslange Freiheitsstrafe gegen einen Iraker wegen schwerer Misshandlung zweier Jesidinnen bestätigt. Insbesondere der Schuldspruch wegen Völkermords sei gerechtfertigt, erklärte der BGH in seinem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Ein versklavtes fünfjähriges Mädchen war durch die Misshandlungen gestorben. (Az: 3 StR 230/22)
Der Angeklagte Taha A.-J. hatte sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat angeschlossen, die brutal gegen die religiöse Gruppe der Jesiden im Irak vorging. Im Juni 2015 kaufte er eine jesidische Frau sowie deren kleine Tochter und hielt sie als Sklavinnen. In seinem Haushalt wurden sie wiederholt erniedrigt und misshandelt.
Als Strafe für das Urinieren auf eine Matratze band er das versklavte fünfjährige Mädchen bei großer Hitze in der Sonne an ein Fenstergitter. Sie starb an einem Hitzschlag.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verurteilte den heute 30-Jährigen wegen Völkermords und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge zu lebenslanger Haft. Nach Angaben des OLG war dies das erste Gerichtsurteil weltweit, das sich explizit mit dem Vorwurf des Völkermords an den Jesiden beschäftigte.
Der BGH bestätigte das Frankfurter Urteil nun weitgehend. Insbesondere der Schuldspruch wegen Völkermords und die lebenslange Haft hatten vor den obersten Strafrichtern in Karlsruhe Bestand. Lediglich den vom OLG ebenfalls ausgeurteilten Tatbestand der Beihilfe zu Kriegsverbrechen hätten die Frankfurter Richter nicht ausreichend begründet. Am Strafmaß ändere dies aber nichts.
Taha A.-J. hatte weitgehend gemeinsam mit seiner aus Deutschland stammenden früheren Ehefrau Jennifer W. gehandelt. Sie wurde vom OLG München wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu zehn Jahren Haft verurteilt. Über die Revision der Angeklagten will der BGH am 26. Januar verhandeln.
J.Bergmann--BTB