-
US-Zentralbank Fed lässt Leitzins unverändert
-
"New York Times": US-Demokraten führen Alaskas Wähler mit Namenstrick in die Irre
-
Struff gewinnt deutsches Duell - und fordert Djokovic
-
Explosion in Mehrfamilienhaus in Regensburg: Mehrere Verletzte und Vermisste
-
Geldwäsche: Klingbeil plant leichteren Zugang zu Konto- und Immobiliendaten
-
Nach Israel-Wahl: Keine Mehrheit in Sicht - Likud wirft arabischen Parteien Betrug vor
-
Mindestens 68 Tote bei Zugunglück in Spanien – Ursache wohl menschliches Versagen
-
Mutmaßliche Saboteure aus Belarus festgenommen: Brandanschläge in Bayern geplant
-
Juristische Debatte über Nichtwählbarkeit von Le Pen flammt auf
-
CDU-Vize Prien drängt zu Eile in Präsidenten-Frage - Klärung bis 9. November
-
Prien verzichtet auf geplante Kürzung beim Elterngeld
-
Gefängnismitarbeiter in NRW nach Verkauf von Handys an Häftlinge in Untersuchungshaft
-
Bolsonaro setzt sich nach Wahlniederlage aus Brasilien in die USA ab
-
Cousin von Albert II. von Monaco tot - fahrlässige Tötung vermutet
-
Brandenburg: Kind in Wildpark von Wolf attackiert und schwer verletzt
-
Putin umwirbt afrikanische Staaten bei Gipfel in Moskau
-
Israel: Arabische Listen legen nach Auszählung von 85 Prozent der Stimmen weiter zu
-
Verheerendes Zugunglück in Spanien: Mindestens 64 Todesopfer
-
Jugendproteste: Behörden warnen vor Extremisten - GEW betont Anliegen der "GenZ"
-
Familienministerium will maximalen Elterngeldbezug doch bei 14 Monaten belassen
-
Frauen betäubt und missbraucht: Zwölf Jahre Haft für Serienvergewaltiger in Berlin
-
Dänischer Tierschutzminister will sich für Verbot von "Turbo-Hähnchen" einsetzen
-
Brasilianischer Wahlverlierer Flávio Bolsonaro in Miami gelandet
-
Nach Dopingsperre: Carl will "zweite Chance" nutzen
-
"Unprofessionell": Grüne und Linke kritisieren Merz' Kurs bei Steinmeier-Nachfolge
-
Zahl der Toten nach Zugunglück in Spanien steigt auf 64
-
Parlamentswahl in Israel: Kein klarer Weg zur Regierungsbildung
-
Struff gewinnt deutsches Duell - nun gegen Djokovic?
-
Hausdrama nach fehlerhafter Zwangsversteigerung: Fall aus Rangsdorf beigelegt
-
Medienbericht: Weitere Haftstrafe für iranischen Regisseur Panahi
-
Streit um Brigitte Bardots Erbe: Witwer aus Villa ausgeschlossen
-
Mercedes will weitere Stellen in Deutschland abbauen
-
DGB-Rentenkommission schlägt verpflichtende betriebliche Altersvorsorge vor
-
Hochgeschwindigkeitszüge kollidieren in Spanien: Mindestens 30 Todesopfer
-
Bolsonaro setzt sich nach Wahlniederlage aus Brasilien ab - Aufenthaltsort unklar
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt für neue Wirtschaftsallianz mit Japan
-
Behörden: Zahl der Toten bei Zugunglück in Spanien steigt auf mindestens 30
-
Merz: Deutschland wird Rüstungskooperation mit Japan verstärken - Kampfjetbau ausloten
-
Indien: Mobilfunkunternehmen Jio legt nach Rekordbörsengang Kurssprung hin
-
Nach Ausschreitungen in Frankreich: Randalierer sollen für Schäden zahlen
-
Bundespolizei fasst falsche Diplomaten an Münchner Flughafen
-
Ukrainischer Präsident Selenskyj wird in Hessen mit Medaille geehrt
-
Polizei schießt bei Übung auf Bundeswehrsoldaten: Ermittlungen eingestellt
-
Gegenpol zu China und USA: Merz wirbt in Japan für "Allianz für regelgebundenen Handel"
-
Israels Wahlbehörde: Netanjahus Block führt nach Auszählung von zwei Dritteln der Stimmen
-
Auch Real entschuldigt sich bei China für Mbappé-Kommentar
-
Klaveness: FIFA-Kandidatur "kein wirkliches Thema" für mich
-
Angreifer vor israelischer Botschaft in Serbien erschossen - Israel spricht von "Terroranschlag"
-
Bundesinstitut zur Unterhaltsreform: Finanzlage Alleinerziehender verbessert
-
Unbekannte wollen in Dresdner Zwinger einbrechen - Verdächtige flüchten
Baerbock plädiert für neuartiges Ukraine-Tribunal
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat angesichts des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ein neuartiges Sondertribunal vorgeschlagen. Bei einer Rede im niederländischen Den Haag plädierte die Ministerin am Montag für ein "neues Format", um "gegen die russische Führung ermitteln und sie vor Gericht stellen" zu können. Zudem solle das Römische Statut, auf dem der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag beruht, reformiert werden.
Sie habe mit ihrem ukrainischen Kollegen Dmytro Kuleba darüber gesprochen, ein "Sondertribunal für das Aggressionsverbrechen gegen die Ukraine einzurichten", sagte Baerbock vor der Akademie für Völkerrecht. "Was wir uns vorstellen können, ist ein Gericht, das seine Jurisdiktion aus dem ukrainischen Strafrecht ableitet." Dieses könnte um "internationale Elemente" ergänzt werden und außerhalb der Ukraine tagen, "mit finanzieller Unterstützung durch Partner und mit internationalen Staatsanwälten und Richtern, damit Unparteilichkeit und Legitimität gewährleistet sind".
"Ja, das wäre ein neues Format", räumte Baerbock in ihrer Rede ein. Deutschland wolle die Ukraine bei der Einrichtung eines Tribunals international unterstützen. Das Tribunal soll nach Angaben des Auswärtigen Amts eine "Ergänzung" zum IStGH für Fälle sein, bei denen es "eine Rechenschaftslücke in Bezug auf das Verbrechen der Aggression" gebe.
Niemand dürfe im 21. Jahrhundert einen Angriffskrieg führen und dabei straflos bleiben, mahnte Baerbock. Das "Verbrechen der Aggression" sei ein Verbrechen "gegen das kostbarste, was wir haben, unseren Frieden", erklärte Baerbock.
Hierbei gehe es um "Gerechtigkeit für die Opfer, ohne die es keinen dauerhaften Frieden gibt", erklärte Baerbock. "Gerechtigkeit für die Menschen in Butscha, Charkiw oder Mariupol, die Vergewaltigung, Verschleppung, Folter und Mord am eigenen Leibe erfahren haben."
Baerbock betonte, es gehe darum, den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu stärken, und nicht um ein weiteres Sondertribunal wie im Falle von Kambodscha, Kosovo oder Sierra Leone. Dies hätte für den IStGH "gravierende Nachteile", sagte sie.
Baerbock sprach sich zudem dafür aus, das 1998 verabschiedete und 2010 erstmals geänderte Römische Statut erneut zu reformieren, um die Lücken im Völkerstrafrecht zu schließen. Die Rechtsgrundlage des IStGH solle so angepasst werden, dass es zur Verfolgung des Straftatbestands der Aggression künftig ausreicht, wenn der angegriffene Staat unter die Rechtsprechung des IStGH fällt. Aggression solle "künftig genau wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verfolgt werden" können. Das Völkerrecht müsse den Realitäten im 21. Jahrhundert entsprechen", forderte die Außenministerin.
Der Chefankläger des IStGH hatte sich im Dezember gegen die Einrichtung eines Sondertribunals zur Ahndung russischer Verbrechen in der Ukraine ausgesprochen. Dadurch könnte die Arbeit des IStGH "unterlaufen" werden, warnte Chefankläger Karim Khan. Er forderte die internationale Gemeinschaft auf, den IStGH bei seinen Ermittlungen zu unterstützen und zu finanzieren.
Da Russland den IStGH nicht anerkennt, kann der Gerichtshof zwar mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine untersuchen. Er kann aber nicht gegen Moskau wegen des Verbrechens der Aggression vorgehen.
Der IStGH hatte kurz nach Beginn der russischen Invasion in der Ukraine Untersuchungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen eingeleitet. Der Strafgerichtshof erklärte allerdings auch, Wert darauf zu legen, dass die Ukraine Beschuldigte nach Möglichkeit selbst vor Gericht bringt. Der IStGH ist das höchste internationale Gericht und verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Vergehen wie Kriegsverbrechen.
F.Pavlenko--BTB