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Koalition verständigt sich auf Gesetzentwurf für neues Wahlrecht
Die Ampel-Koalition hat sich auf einen Gesetzentwurf für ein neues Bundestags-Wahlrecht verständigt. Wie bereits angekündigt soll laut dem Text, der der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag in Berlin vorlag, die Mandatszahl auf die bisherige Regelgröße von 598 festgeschrieben werden. Die umstrittene Ersatzstimme für Direktmandate ist in der Vorlage nicht mehr enthalten.
Der Gesetzentwurf sei "zwischen den Koalitionsfraktionen jetzt geeint" worden, heißt es in einem Schreiben von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich an die SPD-Abgeordneten. Über die Einigung hatten zuerst "Stuttgarter Zeitung" und "Stuttgarter Nachrichten", "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und das Portal "The Pioneer" berichtet.
"Mit dem Gesetzentwurf erreichen wir die drei wichtigsten Ziele: Verkleinerung des Bundestags und garantierte Größe von 598 Mandaten, der Bundestag spiegelt exakt das Wahlergebnis und Fairness gegenüber allen Parteien", sagte der SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann den beiden Stuttgarter Zeitungen. Alle 299 Wahlkreise sollen laut der Vorlage erhalten bleiben.
Zuletzt wurde die Regelgröße des Bundestages mehrfach massiv überschritten, aktuell gibt es 736 Abgeordnete. Ursache sind Überhang- und Ausgleichsmandate, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr nach dem Anteil an den Zweitstimmen zustehen. Um dies zu vermeiden sollen die überschüssigen Wahlkreismandate künftig nicht mehr zugeteilt werden.
Erste Entwürfe der Ampel-Koalition hatten für diesen Fall eine Ersatzstimmen vorgesehen, um auf deren Grundlage den betreffenden Wahlkreis einer anderen Partei zuzusprechen. Dies war auf Kritik gestoßen. Stattdessen soll künftig der Stimmenanteil der Wahlkreisgewinner darüber entscheiden, welche Wahlkreise zugeteilt werden und welche nicht, wie Hartmann weiter erläuterte.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass die bisherige Zweitstimme, die über die Sitzverteilung entscheidet, künftig "Hauptstimme" heißen soll. Die Erststimme für die Wahlkreismandate soll dann "Wahlkreisstimme" heißen.
"An einer Reform des Wahlrechts führt kein Weg vorbei", zitierte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" dazu den Grünen-Abgeordneten Till Steffen. "Hier geht es nicht nur um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und explodierende Kosten. Es geht vielmehr auch um die Glaubwürdigkeit der Politik und die Reformfähigkeit unseres Landes", sagte er der Zeitung weiter.
Der Gesetzentwurf soll dem Schreiben von Mützenich zufolge bereits am Dienstag in den Koalitionsfraktionen beraten und dann im Bundestag eingebracht werden. Steffen sagte, es werde im Parlament ein "möglichst breiter" Konsens angestrebt. Die Ampel-Fraktionen wollten daher auch noch einmal auf die Union zugehen.
Zu dem Problem, dass einige Wahlkreisgewinner künftig nicht mehr zum Zuge kommen, heißt es in der Einleitung des Gesetzentwurfs, derzeit würden "Wahlkreise mit tendenziell immer kleiner werdenden Margen gewonnen, damit auch mit einer wachsenden Mehrheit von Wählerinnen und Wählern, die den gewählten Kandidaten nicht unterstützt haben". Ursache der zunehmenden Überhang- und Ausgleichsmandate sei zudem die "stärkere Fragmentierung" der Zweitstimmenergebnisse.
Künftig würden einer Partei in den Wahlkreisen "höchstens so viele Mandate zugeordnet, wie der Partei nach ihrem Hauptstimmenanteil im Land zustehen". Ist die Mandatszahl aufgrund der Hauptstimmen bereits aufgebraucht, "so wird das Wahlkreismandat nicht vergeben". Eine Ausnahme soll für unabhängige Wahlkreisbewerber gelten. Sie sind dann gewählt, wenn sie im Wahlkreis die relative Stimmenmehrheit erzielen.
I.Meyer--BTB