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Urteil: Ex-Mitglied rechtsextremer Partei darf aus Beamtendienst entlassen werden
Ist ein Polizist in Ausbildung bis kurz vor Ausbildungsbeginn über Jahre hinweg Mitglied einer rechtsextremistischen Partei gewesen, darf er laut einem Urteil aus Rheinland-Pfalz aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Es bestünden im vorliegenden Fall begründete Zweifel an der persönlichen Eignung für das Amt des Polizeibeamten, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Der betreffende Mann habe sich nicht ausdrücklich von der Partei distanziert. (Az. 4 L 708/22 MZ)
Dieser war im März 2022 bei seiner Aufnahme in den Vorbereitungsdienst bei der Bundespolizei zum Beamten auf Widerruf ernannt worden. Eine interne geheimdienstliche Überprüfung ergab, dass er von 2013 bis 2021 zahlendes Mitglied der rechtsextremistischen Partei Der III. Weg war. Daraufhin wurde sein Beamtenstatus wegen mangelnder charakterlicher Eignung widerrufen, und der Mann wurde entlassen.
Dies geschah zu Recht, wie nun das Verwaltungsgericht urteilte. Eine jahrelange Mitgliedschaft bei der Partei Der III. Weg sei mit den hohen Anforderungen an die charakterliche Zuverlässigkeit und der Verfassungstreuepflicht nicht vereinbar. Eine Distanzierung von der Partei sei erforderlich. Der Eintritt in eine andere Partei und in zwei sich gegen Rechtsextremismus engagierende Vereine seien keine Anhaltspunkte für eine deutliche Abkehr. Dies lasse vielmehr auf ein "verfahrensangepasstes Verhalten" schließen.
F.Pavlenko--BTB