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Spanien: Gericht ordnet Meta zu Zahlung von 479 Millionen Euro an Medien an
Ein Gericht in Spanien hat die Facebook-Mutter Meta wegen unlauteren Wettbewerbs zu einer Zahlung von 479 Millionen Euro an spanische Medienunternehmen verurteilt. Meta habe "durch Werbung in seinen Onlinediensten Facebook und Instagram unter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen erheblichen Wettbewerbsvorteil erzielt", hieß es in einer Pressemitteilung des Madrider Gerichts am Donnerstag. Die Zahlung geht an 87 spanische Online-Zeitungsverlage und Presseagenturen.
Das Gericht urteilte, dass Meta in den fünf Jahren, in denen der Verstoß andauerte, mit seiner Online-Werbetätigkeit in Spanien fast 5,3 Milliarden Euro verdient habe. Ein Teil dieses Geldes solle nun "an die anderen Wettbewerber auf dem spanischen Werbemarkt, darunter die spanischen Online-Zeitungsverlage, umverteilt werden". Das Urteil war bereits am Mittwoch gefallen. Meta muss außerdem mehr als 60 Millionen Euro an gesetzlichen Zinsen zahlen.
Der Medienverband AMI hatte von Meta wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die EU-Regeln für Onlinewerbung 551 Millionen Euro Schadensersatz gefordert. Die spanischen Medien warfen dem US-Konzern vor, von Mai 2018 bis Juli 2023 "systematisch" gegen das EU-Gesetz verstoßen und damit unfaire Wettbewerbsbedingungen geschaffen zu haben.
Hintergrund ist, dass die EU-Vorschriften Unternehmen verpflichten, die Einwilligung der Nutzer einzuholen, bevor diesen auf Grundlage der von den Unternehmen erhobenen Daten personalisierte Werbung gezeigt wird. Während spanische Medienunternehmen diese Zustimmung der Nutzer eingeholt hatten, verschaffte sich Meta laut AMI einen ungerechtfertigten Vorteil. Meta bestritt jeglichen Verstoß gegen EU-Vorschriften.
Spanische Radio- und Fernsehsender haben - ebenfalls wegen des Vorwurfs des unlauteren Wettbewerbs - eine separate Klage gegen Meta eingereicht und fordern 160 Millionen Euro Schadenersatz. Ähnliche Vorwürfe gibt es in Frankreich, wo im April dieses Jahres rund 200 französische Medien Klage gegen Meta eingereicht hatten.
P.Staeheli--VB