-
Selenskyj: Russland greift Kiew über Nacht an mehr als 20 Orten an
-
Würzburger Bischof Jung verurteilt Religionsmissbrauch für "Allmachtsfantasien"
-
Nach Drohnen-Vorfall: Lettische Regierungschefin erklärt Rücktritt
-
Weißes Haus: Straße von Hormus muss laut Trump und Xi "offen bleiben"
-
Reform des Heizungsgesetzes stößt auf gemischtes Echo
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juni über Rundfunkbeitrag
-
Forscher warnen: Hitze-Risiko bei WM 2026 deutlich gestiegen
-
"Historisch": Madonna und Shakira treten bei WM-Finale auf
-
NHL-Traum geplatzt: Sturm scheitert als letzter Deutscher
-
Xi empfängt Trump - Warnung vor "Konflikt" beim Thema Taiwan
-
Merkel sieht sich nicht als politische "Männermörderin"
-
Merkel zeigt Verständnis für Debatten - und rät Merz zu "weitem Herz"
-
NBA: Schröders Cavaliers drehen Krimi in Detroit
-
Ministerium: 22 Tote nach jüngsten israelischen Angriffen im Libanon
-
Trump von Xi empfangen - US-Präsident hofft auf "fantastische Zukunft" mit China
-
US-Präsident Trump von Chinas Präsident Xi in Peking empfangen
-
Mitfavorit Australien startet in zweitem ESC-Halbfinale in Wien
-
Dritte Gesprächsrunde zwischen Israel und Libanon in Washington
-
Früherer EZB-Chef Draghi erhält Aachener Karlspreis
-
Weimer: Bundesregierung drückt deutscher ESC-Starterin Engels "ganz fest die Daumen"
-
Zeremonie für Irans Fußballer in Teheran knapp einen Monat vor WM-Beginn
-
Emirate weisen "Berichte" über geheimem Besuch Netanjahus zurück
-
Vorgezogene Wahl in Israel zeichnet sich ab - Koalition legt Gesetzentwurf vor
-
PSG zum 14. Mal französischer Meister
-
ManCity hält Titelkampf spannend
-
Inter gewinnt die Coppa Italia und macht das Double perfekt
-
Tod von "Friends"-Darsteller Perry: Zwei Jahre Haft für weiteren Angeklagten
-
Fußball-WM: Kalifornien prüft mögliche Verstöße beim Ticket-Verkauf
-
Zustimmung des Senats: Neuer US-Zentralbankchef Warsh kann Amt am Freitag antreten
-
Regierungskrise in Lettland nach Absturz ukrainischer Drohnen und Ministerrücktritt
-
"Unerschrockener Verkünder": Steinmeier verteidigt Papst gegen Trumps Kritik
-
Stürze und Irrfahrt: Arrieta entscheidet wilde Ausreißer-Etappe
-
Selenskyj: Russland feuert 800 Drohnen ab - Mindestens sechs Tote in der Ukraine
-
Bild von US-Außenminister Rubio im Trainingsanzug geht viral
-
Nicht deklarierte Spende: Britisches Parlament ermittelt gegen Reform UK-Chef Farage
-
Im Pokalfinale: Popp bereit für die Startelf
-
"Herr der Ringe"-Regisseur Jackson arbeitet an Drehbuch für "Tim und Struppi"
-
Tötungsdelikt in Wassenberg: 37-Jähriger von maskiertem Unbekannten erschossen
-
Arzt in Brandenburg wegen Kindesmissbrauchs in 130 Fällen angeklagt
-
Lebenslange Haft in Mordprozess um beim Joggen überfahrenen Ehemann in Dresden
-
Sarkozy-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert erneut sieben Jahre Haft
-
EU-Behörde: Keine Hinweise auf Mutation von Hantavirus
-
Linken-Vorsitz: Schwerdtner und Pantisano treten zusammen an
-
Trump zu Besuch in Peking eingetroffen - Gespräch mit Xi am Donnerstag geplant
-
Verbot von islamischem Kulturverein Nuralislam in Nordrhein-Westfalen ist rechtens
-
Zwei Festnahmen nach tödlichem Raubüberfall auf 93-Jährigen in Köln
-
Gericht zieht Immobilien im Wert von fast halber Million Euro von 36-Jähriger ein
-
Tesla will in Grünheide 1500 Stellen für Batteriezellenfertigung schaffen
-
Schüsse im philippinischen Senat: Ex-Polizeichef will sich internationalem Haftbefehl entziehen
-
Nach Schüssen und Erpressungsversuchen: Großrazzia mit 570 Polizisten in Berlin
Gericht: RBB muss FDP nicht zu "Kandidatencheck" vor Brandenburg-Wahl einladen
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss den Spitzenkandidaten der FDP nicht in seine Wahlkampfsendung im Fernsehprogramm einladen. Ein entsprechender Eilantrag der Partei wurde am Mittwoch vom Verwaltungsgericht Potsdam abgelehnt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der RBB-"Kandidatencheck" findet am 17. September und damit fünf Tage vor der Landtagswahl statt.
Zum "Kandidatencheck" seien die Spitzenkandidaten derjenigen Parteien eingeladen worden, die derzeit im Landtag vertreten sind, sowie derjenigen Parteien, die in den Meinungsumfragen stabil über fünf Prozent liegen, hieß es vom Gericht. "Beide Kriterien treffen auf die FDP nicht zu." Die Auswahlkriterien des Senders sind aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden.
Die verfassungsrechtlich verbürgte Chancengleichheit verlange keine formale Gleichbehandlung, sondern lasse Raum dafür, der unterschiedlichen Bedeutung der Parteien Rechnung zu tragen, erklärte das Verwaltungsgericht weiter. Mit dem Prinzip der sogenannten abgestuften Chancengleichheit sei die vom RBB getroffene redaktionelle Entscheidung vereinbar. Dabei habe das Gericht auch berücksichtigt, dass die FDP in anderen Sendungen des RBB "in einem ihrer landespolitischen Bedeutung Rechnung tragenden Umfang" zu Wort komme.
Die FDP lag in Umfragen zuletzt bei zwei bis drei Prozent. Zuletzt war den Freien Demokraten 2009 der Einzug in den Brandenburger Landtag gelungen. Gegen den Beschluss des Potsdamer Verwaltungsgerichts können die Beteiligten Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
B.Baumann--VB