-
Studie: Homeoffice weiterhin bei jedem fünften Jobangebot eine Option
-
Gesetzesentwurf von Verkehrsminister Schnieder soll Check-In am Flughafen beschleunigen
-
Hitze, Eisschmelze, Meereserwärmung: 2025 laut Bericht Jahr der Extreme in Europa
-
Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von Neonazisekte
-
Vaterschaftsurlaub für Bundeswehrsoldat beschäftigt Bundesverwaltungsgericht
-
EU-Parlament stimmt über Lockerungen der Regeln für Chemikalien in Kosmetika ab
-
Bundeskanzler Merz eröffnet Nationale Maritime Konferenz in Emden
-
US-Notenbank Fed: Unveränderter Leitzins erwartet
-
Wadephul reist zu zweitägigem Besuch nach Marokko
-
Von der Leyen empfängt Ungarns designierten Regierungschef Magyar
-
Erster Grünen-Ministerpräsident Kretschmann wird in Stuttgart verabschiedet
-
Kabinett soll Haushalts-Eckpunkte und Gesundheitsreform beschließen
-
Trump bei Staatsbankett mit Charles III.: Iran ist "militärisch besiegt"
-
Kolumbien: Polizei nimmt mutmaßlichen Drahtzieher von Bombenanschlag fest
-
Elon Musk wirft OpenAI "Plündern" von gemeinnütziger Stiftung vor
-
Matchball um 1.21 Uhr: Zverev im Viertelfinale von Madrid
-
Gnadengesuch für Netanjahu: Israels Präsident beruft Prozessparteien zu Gesprächen ein
-
Ex-FBI-Direktor Comey wegen Bedrohung von Trumps Leben durch Instagram-Beitrag angeklagt
-
Ungarns designierter Regierungschef Magyar bietet Treffen mit Selenskyj im Juni an
-
Bayern-Schwur von Paris: "Ist noch was möglich"
-
Drama in Paris: Bayern-Traum am seidenen Faden
-
US-Medien: Ex-FBI-Direktor Comey wegen Onlinepost erneut angeklagt
-
König Charles III. ruft USA zum Zusammenhalt mit westlichen Verbündeten auf
-
Transport in Richtung Nordsee: Frachtkahn mit Buckelwal verlässt Wismarer Bucht
-
Auch ohne Kapitän: Eisbären vor zwölftem Titelgewinn
-
Nach Trump-Kritik an Kimmel: Behörde ordnet Überprüfung von ABC-Sendelizenzen an
-
Trump attackiert Merz wegen Iran-Kritik: "Er weiß nicht, wovon er spricht!"
-
Frachtkahn mit Buckelwal tritt Weg in Richtung offenes Meer an
-
PSG-Kracher: FC Bayern mit Musiala und Davies in der Startelf
-
Außenminister: Israel hat "keine territorialen Ambitionen im Libanon"
-
Kämpfe in Mali: Armee gibt Stellungen in Region Gao auf - Junta-Chef trifft russischen Botschafter
-
Anschlagsplan gegen Swift-Konzert in Wien: Angeklagter bekennt sich weitgehend schuldig
-
Konzernchef Blume: VW plant Einstieg ins Rüstungsgeschäft
-
Zwei Tote und ein schwer verletzter Mensch nach Schüssen in Haus in Sachsen
-
Lob für Innovationskraft: Bundesregierung will auf ukrainische Waffen setzen
-
Einmalig in Europa: Brighton baut eigenes Frauen-Stadion
-
Trump zu König Charles III.: Die USA haben "keine engeren Freunde" als die Briten
-
Bergarbeiter vor Energieministerium in Ankara beenden ihren Streik
-
Tour de Romandie: Lipowitz Zehnter im Prolog
-
Prozess gegen frühere RAF-Terroristin Klette: Staatsanwaltschaft von Schuld überzeugt
-
Zuckerabgabe soll nun doch kommen - Einnahmen für Gesundheitsmaßnahmen
-
US-Comedian Kimmel verteidigt Scherz über Melania Trump
-
Gesundheitsreform und Etat 2027: Koalition bringt Kernvorhaben auf den Weg
-
Sozial Schwächere bei Bildung benachteiligt - besonders Jungen betroffen
-
Spahn und Hoffmann rufen zu sachlicherem Umgang auf - Koalition "außer Tritt"
-
Transport in Richtung Nordsee geplant: Buckelwal in Frachtkahn geschwommen
-
Deutschland schiebt 25 straffällig gewordene Afghanen ab
-
Keine Fortschritte bei Iran-Verhandlungen ersichtlich - Flüssiggas-Tanker durchquert Straße von Hormus
-
Bild: DFL erhält 100 Millionen Euro als Darlehen von adidas
-
Verbraucherschützer begrüßen Zuckerabgabe
Keine Abschiebung von Schwerkrankem bei fehlender Schmerztherapie in Herkunftsland
Ein schwer kranker Bürger eines Drittstaats darf nicht abgeschoben werden, wenn er im Herkunftsland nicht wirksam behandelt werden kann und seine Schmerzen darum schnell und unumkehrbar deutlich stärker würden. Das gelte dann, wenn er in seiner Heimat die einzige schmerzlindernde Therapie nicht bekommen könne und wenn die Schmerzen darum so stark würden, dass es gegen die Menschenwürde verstieße, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. (Az. C-69/21)
In dem Fall ging es um einen illegal in den Niederlanden lebenden Russen, der an einer seltenen Form von Blutkrebs leidet. In den Niederlanden werden seine Schmerzen mit medizinischem Cannabis behandelt, das in Russland nicht erlaubt ist. Seinen Ärzten zufolge gibt es aber keine andere Therapie, die seine Schmerzen gut bekämpft.
Der Asylantrag des Russen wurde abgelehnt. Vor dem Bezirksgericht in Den Haag will er erreichen, dass seine Abschiebung gestoppt oder ausgesetzt wird. Das niederländische Gericht setzte das Verfahren aus und bat den EuGH um die Auslegung der EU-Grundrechtecharta. Nach dessen Antwort muss es nun den konkreten Fall entscheiden, ist dabei aber an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
C.Kovalenko--BTB