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Bundesgerichtshof verhandelt über Haftung für behaupteten Impfschaden
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (11.30 Uhr) in einem Rechtsstreit wegen behaupteter Impfschäden. Es geht um die Frage, ob die Ärztin bei der Coronaimpfung in der Pandemiezeit eine hoheitliche Aufgabe erfüllte und es daher ausgeschlossen ist, dass sie haften könnte. Nicht verhandelt wird darüber, ob die Impfung bei dem Kläger gesundheitliche Probleme verursachte. (Az. III ZR 180/24)
Der Kläger war im Dezember 2021 zum dritten Mal gegen Corona geimpft worden und gibt an, dass die Impfung eine später diagnostizierte Herzerkrankung verursacht habe. Er klagte gegen die Ärztin und fordert Schmerzensgeld von mindestens 800.000 Euro. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass höchstens der Staat, nicht aber die Ärztin haften könnte. Andere Gerichte sahen das in ähnlichen Fällen genauso. Nun verhandelt der BGH höchstrichterlich.
H.Gerber--VB