
-
UN-Verhandlungen in Genf: Neuer Anlauf für ein Abkommen gegen Plastikmüll
-
Rentiere in Finnland leiden unter Hitzewelle
-
Menge unverändert: Deutsche essen acht Liter Speiseeis pro Jahr
-
Brutaler Vatermord in Brandenburg: 35-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Trump-Zölle: US-Defizit im Außenhandel im Juni rückläufig
-
Trump droht Arzneimittelkonzernen mittelfristig mit bis zu 250 Prozent Zoll
-
Pro-russische Regionalgouverneurin in Moldau zu Haftstrafe verurteilt
-
Kukuk verlässt Beerbaum-Stall: "Unendlich dankbar"
-
Weltkriegsbombe an Dresdner Carolabrücke gefunden - Evakuierungen am Mittwoch
-
Urteil gegen früheren Oberbürgermeister von Halle rechtskräftig
-
Söders Bürgergeld-Vorstoß sorgt für Debatte in Koalition - SPD warnt Union
-
Abkommen zur Bekämpfung irregulärer Migration zwischen London und Paris tritt in Kraft
-
Hausarrest für Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro angeordnet - USA empört
-
Erstochene 21-Jährige in Paderborn: Lebensgefährte in Untersuchungshaft
-
81-Jährige in Nordrhein-Westfalen erstochen: 60-jährige Verdächtige festgenommen
-
Gesetzentwurf gegen Schwarzarbeit: Strengere Regeln für Barbershops und Nagelstudios
-
Gericht: Autofahrer kann nicht auf Durchfahrt hinter dem Reichstag bestehen
-
Nationalmannschaft kommt: Thüringen wird Partnerregion des DFB
-
EU setzt Gegenzölle auf US-Importe formell aus
-
90er-Weltmeister Mill verstorben
-
Urteil: Verletzung bei Dienstsport aufgrund von Vorschädigung kein Dienstunfall
-
Neuer Anlauf für ein UN-Abkommen gegen Plastikmüll
-
Prozessbeginn um Schüsse vor Landgericht Bielefeld - mutmaßlicher Fall um Blutrache
-
Zunehmender Rückreiseverkehr auf Autobahnen: ADAC erwartet zahlreiche Staus
-
Zahl der Auto-Neuzulassungen im Juli gestiegen - Beliebt vor allem Hybridautos
-
Sex auf Parkbank mitten in Mainz: Freizügiges Paar löst Polizeieinsatz aus
-
Vorwurf der Spionage für China: Prozess gegen Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah
-
Japan und Vietnam melden Hitzerekorde - Rekord-Regen in Hongkong
-
Bayern: 58-Jährige stürzt in Ammergauer Alpen hundert Meter ab und stirbt
-
Umfrage: Mehrheit der Kinder nutzt ab sieben Jahren ein Smartphone
-
Barcelona leitet Verfahren gegen ter Stegen ein
-
Ludwigsburg-Krise: Gaugisch fordert "schnelle Lösungen"
-
Demokratische Abgeordnete verlassen wegen geplanten Wahlkreis-Neuzuschnitts Texas
-
Medien statt sozialer Austausch: Deutsche verbringen Freizeit vor allem digital
-
Urteil: Deutsche Bahn muss Mehrkosten für Projekt Stuttgart 21 allein tragen
-
Klimaschützer kritisieren Anhebung der Pendlerpauschale ab 2026 als unsozial
-
Spionageprozess gegen früheren Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah gestartet
-
Invasive Nutrias breiten sich weiter aus - Verdopplung im Vergleich zu 2015
-
Spionageprozess gegen früheren Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah begonnen
-
Medien: Barcelona leitet Verfahren gegen ter Stegen ein
-
"Jetzt aufhören": Ecclestone rät Hamilton zum Karriereende
-
Hitze-Rekord: Japan meldet höchste jemals gemessene Temperatur
-
Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland wächst täglich um 51 Hektar
-
Anteil junger Menschen an Gesamtbevölkerung bleibt auf niedrigem Niveau
-
Israel erlaubt privaten Organisationen wieder Hilfslieferungen in Gazastreifen
-
Venezuela: Keiner der von USA nach El Salvador gebrachten Männer war Gang-Mitglied
-
Tennis: Shootingstar Mboko im Halbfinale von Montreal
-
Zverev im Halbfinale von Toronto
-
Oberster Richter stellt Brasiliens Ex-Präsidenten Bolsonaro unter Hausarrest
-
"Einfach ratlos": Zukunftsorgen bei DHB-Frauen um Smits

Verfassungsbeschwerde von Hotelkette wegen Corona-Maßnahmen scheitert in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer Hotelkette gegen Einschränkungen in der Corona-Pandemie nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerde sei aus mehreren Gründen unzulässig, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. Die Hotelkette sah wegen der Corona-Schutzmaßnahmen ihre Grundrechte verletzt, unter anderem die Berufsfreiheit. (Az. 1 BvR 1073/21)
Zudem sah sie sich gegenüber kleineren Betrieben benachteiligt, weil die staatlichen Hilfen eine Obergrenze hätten, und befürchtete die Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Existenz.
Eine Verletzung ihrer Rechte sei aber nicht ausreichend dargelegt, erklärte das Gericht. Die Verfassungsbeschwerde setze sich nicht mit dem Zweck der gesetzlichen Regelungen oder dem aktuellen Wissensstand auseinander. Außerdem hätte sich die Hotelkette erst an die Fachgerichte wenden müssen, bevor sie nach Karlsruhe zog.
F.Müller--BTB